Niemand werde diskriminiert, schreiben die beiden Erzbischöfe von Chicago und New York in einem gemeinsamen Artikel im Jesuiten-Magazin "America". Geschlechtsumwandlungen solle es in katholischen Krankenhäusern aber weiterhin nicht geben.
Verstoß gegen die Religionsfreiheit
Staatliche Bestimmungen, die Ärzte und Krankenhauspersonal dazu zwingen, bei Geschlechtsumwandlungen mitzuwirken, seien ein Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Die Ablehnung solcher Eingriffe aus religiösen oder moralischen Gründen stellten keine Diskriminierung von Transgender-Personen dar, so Cupich und Dolan.
Hintergrund der Stellungnahme ist eine Vorschrift des US-Gesundheitsministeriums, die Diskriminierung in der Gesundheitsversorgung verbietet. Das Ministerium behält sich das Recht vor zu entscheiden, ob es trotz bestehenden Gewissensschutzes religiöse Gesundheitsanbieter zwingen kann, gegen ihre Überzeugungen zu verstoßen. Cupich und Dolan fordern in ihrem Artikel das Ministerium auf, die Regelung zu überdenken.
Klage katholischer Ärztevereinigung
Schon im August 2021 hatte sich die katholische Ärztevereinigung einer Klage angeschlossen, die das Mandat des Ministeriums anficht. Es sieht vor, dass Klinikmitarbeiter auch gegen ihre religiösen Überzeugungen Geschlechtsumwandlungen vornehmen müssen.