US-Priester wenden sich von der Kanzel gegen McCarrick

Rücktrittsangebot rechtlich notwendig

Der ehemalige Erzbischof von Washington, Theodore McCarrick, hat nur durch sein Rücktrittangebot die Aberkennung seines Kardinalstitels durch den Papst ermöglicht.

Theodore McCarrick / © J. Scott Applewhite (dpa)
Theodore McCarrick / © J. Scott Applewhite ( dpa )

Eine Entlassung des Kardinals ohne sein Rücktrittsangebot wäre mangels entsprechender Normen im kirchlichen Gesetzbuch ohne rechtliche Basis gewesen, sagte der Münsteraner Kirchenrechtler Klaus Lüdicke am Dienstag im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Nach den Missbrauchsvorwürfen gegen den früheren Erzbischof von Washington, Theodore McCarrick, stellen sich immer mehr katholische Priester öffentlich gegen den prominenten Kirchenmann. Bei zahlreichen Gottesdiensten in den vergangenen Tagen hätten Priester statt über das vorgesehene Predigtthema über sexuellen Missbrauch durch Geistliche gesprochen, berichtet der Katholische Pressedienst CNS (Dienstag). Andere seien neben dem Regelablauf der Messe auf das Thema eingegangen.

Einige Priester nutzten demnach auch die Sozialen Netzwerke, um ihre Haltung zur Causa McCarrick zum Ausdruck zu bringen. Die Forderungen nach Veröffentlichung und Aufklärung der Opfergeschichten stoßen nach Angaben der Priester auf ein überwiegend positives Echo.

McCarrick (88) soll zwischen 1970 und 1990 junge Priesteramtskandidaten zum Sex überredet und auch mindestens zwei Minderjährige missbraucht haben. Laut Lüdicke ist mit der Entlassung aus dem Kardinalsstand keine Vorverurteilung verbunden. Auch sei es nicht zulässig, in dem Rücktrittsangebot ein Schuldeingeständnis zu sehen. McCarrick könnte aber auch aus dem Priesterstand entlassen werden, wenn er nach Canon 1395 wegen Sexualdelikten rechtskräftig verurteilt wird. Bei Missbrauchsfällen sieht das Kirchenrecht nach den Worten Lüdickes auch Verjährungsfristen vor. Aber die Glaubenskongregation nutze ihre entsprechende Vollmacht, auch verjährte Taten zu verfolgen.

"Faktisch gibt es also keine Verjährung", sagte der Kirchenrechtler. Einen Rücktritt vom Rücktritt schloss Lüdicke aus. Das Kardinalat liege nicht in der Verfügung des Betroffenen, sondern in der des Papstes. Daher sei eine Kardinalswürde nach Annahme des Verzichtes durch den Papst endgültig verloren. Der Papst könnte aber einen Ex-Kardinal wieder in den Kreis seiner engsten Berater berufen. Das werde er aber nur tun, "wenn jeder Verdacht einer Straftat wirklich beseitigt ist, der 'Ex-Kardinal' also unschuldig und der ihm gemachte Vorwurf klar widerlegt ist".

Quelle:
KNA