Klaus Lüdicke war von 1980 bis zu seiner Emeritierung 2008 katholischer Kirchenrechtler an der Universität Münster. Schwerpunkte des Wissenschaftlers sind das kirchliche Ehe- und Prozessrecht sowie das Straf- und das Arbeitsrecht in der Kirche. Sein Kommentar zur neuen Eheprozessordnung der katholischen Kirche, der in Deutsch und Englisch erschien, ist das Standardwerk für kirchliche Gerichte.
Lüdicke wurde am 18. Juni 1943 in Bad Warmbrunn in Schlesien geboren und studierte in Münster und München Theologie und Rechtswissenschaft. Nach dem Theologiediplom und dem zweiten Juristischen Staatsexamen trat er in den Dienst am Kirchengericht des Bistums Münster, von wo aus er ein Fachstudium des Kanonischen Rechts in München aufnahm und es 1977 mit Promotion abschloss. 1983 wurde er an der Universität Graz habilitiert.
Lüdicke fordert schon seit Jahren einen flexibleren Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen. In diesem Sinne verteidigte er das Schreiben «Amoris laetitia» von Papst Franziskus, wonach Betroffene in Einzelfällen zur Kommunion zuzulassen sind. (KNA)