Von einer solchen Überlegung beim derzeitigen Treffen des neunköpfigen Kardinalsrates (K9) berichtete am Dienstag das italienische Portal "Vatican Insider". Es gehe dabei um eine Art organisatorischer Ausgliederung, um regional und schneller arbeiten zu können.
Die Zuständigkeit der Glaubenskongregation sowie ihrer Kommission für die Untersuchung schwerer Vergehen durch Geistliche solle dadurch nicht geschmälert werden.
Papst muss Reform zustimmen
Die Kongregation unter Leitung von Erzbischof Luis Francisco Ladaria sei mit der Zahl von rund 1.800 zu untersuchenden Fällen überlastet, hieß es. Zudem könnten regionale Spezialgerichte der Kongregation besser mit den unterschiedlichen rechtlichen und kulturellen Gegebenheiten vor Ort umgehen, so "Vatican Insider".
Voraussetzung sei aber, dass der K9-Rat die Reform dem Papst tatsächlich vorschlage und Franziskus sie anordne. Papst Johannes Paul II. (1978-2005) hatte gegen Ende seiner Amtszeit die Untersuchung von Missbrauchsfällen an Minderjährigen durch Kleriker in die Zuständigkeit der Glaubenskongregation gelegt.
Kritik: Aufarbeitung gehe schleppend voran
Als vor knapp einem Jahr das damalige Mitglied der päpstlichen Kinderschutzkommission, Marie Collins, ihre Arbeit dort niederlegte, begründete sie dies auch mit schleppender und mangelnder Zusammenarbeit seitens der Kongregation.
Der Kardinalsrat berät den Papst bei innerkirchlichen Reformprojekten. Der Kampf gegen Missbrauch bleibe dabei vorrangig, sagte vergangene Woche der Sekretär des K9-Rates, Bischof Marcello Semeraro. Mitte Februar nahm die päpstliche Kinderschutzkommission ihre Arbeit in veränderter Zusammensetzung wieder auf.