Vatikan geht gegen Missbrauch bei bestellten Messen vor

Kein "Verkauf" von Sakramenten

Für viele Katholiken ist das "Bestellen einer Messe" gegen eine Spende, etwa für einen Verstorbenen, noch immer ein wichtiger Brauch. Der Vatikan hat nun neue Regeln vorgelegt, um einen Missbrauch der Spenden zu vermeiden.

Aufgeschlagenes Messbuch in einer Sakristei / © Harald Oppitz (KNA)

Der Vatikan will missbräuchlichem Umgang mit Messstipendien und Messintentionen einen Riegel vorschieben. Man wolle solchen Praktiken ein Ende setzen, die an verschiedenen Orten vorkämen, heißt es in einem Dekret der Klerusbehörde unter Zustimmung des Papstes. Es wurde an Palmsonntag veröffentlicht und tritt Ostersonntag in Kraft. Der Erlass erneuert die im Dekret Mos iugiter formulierten Regelungen aus dem Jahr 1991.

Bei sogenannten Messstipendien oder Messintentionen bitten die Gläubigen den Priester darum, eine Messe in einem besonderen Anliegen zu feiern, und spenden dafür einen gewissen Betrag. In dem neuen Erlass fordert der Vatikan die Priester auf, nur einen Teil dieser Spenden zu behalten und den Rest bedürftigen Pfarreien weiterzugeben. Es gehe keineswegs um einen "Verkauf" von Sakramenten, sondern um eine heilige Tradition, die frei von jedem Anschein der Kommerzialität bleiben müsse. Bei den für die Sakramente geleisteten Spenden handle es sich um eine Form der geistlichen Teilnahme und der Unterstützung des kirchlichen Sendungsauftrags.

Arme Menschen müssen nicht für Messe spenden

Ebenso müsse der Priester dafür sorgen, dass den Bedürftigsten die Hilfe der Sakramente nicht vorenthalten bleibe. Daher sollten sie Messen auch ohne finanzielle Gegenleistung bestellen können. Die Bitte um Spenden durch den Priester oder auch die Annahme von Gaben sei verboten, wenn es nicht um eine Messe, sondern nur um ein einfaches Gedenken gehe.

Zugleich ruft die Klerusbehörde die Bischöfe zur Wachsamkeit auf. Die Messintentionen und Messstipendien müssten immer protokolliert und kontrolliert werden. Auch sollen nicht nur Bischöfe und Priester, sondern auch die Gemeindemitglieder informiert werden, heißt es ausdrücklich in dem Erlass.