Der Vatikan hat erstmals seine neuen Regelungen zur Beurteilung mutmaßlicher übernatürlicher Phänomene angewendet.
Die zuständige Glaubensbehörde bestätigte am Donnerstag das negative Urteil eines Ortsbischofs über angebliche Marienerscheinungen in der Gemeinde Trevignano nahe Rom. Bischof Marco Salvi hatte entschieden, dass es sich nicht um eine übernatürliche Erscheinung handelte.
Das Dokument veröffentliche das Dikasterium auf seiner Website. Es endet mit dem Satz: "Möge die Selige Jungfrau Maria (...) den Gläubigen der Pfarrei von Trevignano Romano Frieden und Ruhe zurückbringen."
In Trevignano hatte eine angeblich weinende Madonnenstatue mitsamt Offenbarungen der Muttergottes an eine Seherin für Aufmerksamkeit gesorgt. Seit 2016 berichtete die Italienerin Maria Giuseppa Scarpulla dort von angeblichen Erscheinungen von Maria, Jesus und Gottvater. Sie traf sich mit ihren Anhängern auf einem Hügel der Gemeinde zu öffentlichen Gebetsfeiern.
Auch der Bischof sah nichts Übernatürliches
Nach einer Untersuchung fällte der örtliche Bischof am 6. März 2024 sein Urteil und verbot darüber hinaus jegliche öffentlichen und privaten religiösen Veranstaltungen am Ort der mutmaßlichen Erscheinungen. Dazu zählen Messfeiern, Gebetstreffen, Wallfahrten und alles weitere, was den Anschein einer kirchlichen Anerkennung vermittle.
Die neuen Normen der vatikanischen Glaubensbehörde erleichtern es dem jeweiligen Ortsbischof, in Abstimmung mit dem Vatikan die kirchliche Anerkennung für neue Wallfahrtsorte nach mutmaßlichen Erscheinungen zu erteilen oder zu verweigern.
Er kann nach eingehender Prüfung eine von sechs Kategorien zur Beurteilung wählen, die vom Genehmigungsvermerk "nihil obstat" (keine Einwände) bis zur "Feststellung der Nicht-Übernatürlichkeit" (verbunden mit einem Verbot) reichen. Dass eine Erscheinung tatsächlich übernatürlich war, kann jetzt nur noch der Papst entscheiden - und auch das nur in seltenen Ausnahmefällen.