Die Ablehnung solcher Gräber durch den baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof verletze die Grundrechte der Gemeinde, heißt es in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Das Verfahren wurde an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen. (Az: 1 BvR 2202/13)
In dem Rechtsstreit geht es um den Antrag der Glaubensgemeinschaft, unter ihrer Kirche in einem Industriegebiet eine Krypta einzurichten, in der verstorbene Priester der Gemeinde beigesetzt werden sollen. Dieser Begräbnisort sei nach den Regeln der syrisch-orthodoxen Kirche zwingend vorgeschrieben. Mehrere Vorinstanzen hatten das Vorhaben abgelehnt, weil der mögliche Lärm in einem Industriegebiet nicht mit den gesetzlichen Vorgaben für die Totenruhe vereinbar sei.
Von Gericht zu Gericht
Die Bundesverfassungsrichter zeigten sich von diesem Einwand nicht überzeugt. Ob ein solcher Begräbnisort tatsächlich zum unabdingbaren Bestandteil einer Religion gehöre, könne nicht von einem staatlichen Gericht beurteilt werden. Dem Verwaltungsgerichtshof wirft das oberste Gericht vor, in dieser Frage nicht auf Sachverständige zurückgegriffen zu haben.
Mit den Interessen der umliegenden Firmen - darunter holz- und metallverarbeitende Unternehmen - könnte nach Ansicht der Richter gegebenenfalls ein "schonender Ausgleich" gefunden werden. Der Gemeinde könne eine "Duldungslast" für die Lärmbelästigung durch die benachbarten Wirtschaftsbetriebe auferlegt werden, auch Schallschutzmaßnahmen in der Kirche könne helfen. Mit diesen Fragen muss sich der Verwaltungsgerichtshof nun erneut beschäftigen.