Diese hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung durchgeführt. Danach bekam 2015 knapp die Hälfte der geringfügig Beschäftigten weniger als 8,50 Euro brutto die Stunde, die Arbeitgeber damals mindestens zahlen mussten. Der Mindestlohn wurde Anfang 2015 in Deutschland eingeführt, seit diesem Jahresbeginn beläuft er sich auf 8,84 Euro.
Mindestlohngesetz nicht flächendeckend angewendet
Die Zahlen ließen "keinen Zweifel daran, dass die Betriebe bei einem erheblichen Teil der Minijobber nicht wie gesetzlich vorgeschrieben die Löhne erhöht haben", erklärten die Verfasser der Studie, Toralf Pusch und Hartmut Seifert. Das Mindestlohngesetz werde bei Minijobs offenbar noch längst nicht flächendeckend angewendet.
Der Studie zufolge verdienten im Jahresdurchschnitt 2014 etwa 60 Prozent der Minijobber weniger als 8,50 Euro die Stunde. Dieser Anteil sank zunächst auf etwa 50 Prozent. Der durchschnittliche Zeitpunkt der Befragung war dabei der März 2015. Zieht man die Umfrageergebnisse vom Juni 2015 heran, erhielten immer noch 44 Prozent der Minijobber nicht die 8,50 Euro.
Extrem niedrige Stundenlöhne
Das lasse vermuten, "dass ein erheblicher Teil der Arbeitgeber die Bezahlung nicht nur langsam, sondern gar nicht an den Mindestlohn angepasst hat", sagte Pusch. Teilweise würden sogar extrem niedrige Stundenlöhne bezahlt. So bekam etwa jeder fünfte Minijobber weniger als 5,50 Euro brutto pro Stunde.
Für ihre Studie werteten die Forscher das sozio-ökonomische Panel und das Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung aus. Für den ersten Datensatz werden 27.000 Menschen jährlich zu ihrer Lebens- und Arbeitssituation befragt, für den zweiten 13.000.