Im digitalen Zeitalter dreht sich alles um Daten: Kontonummern, Adressen oder die beliebtesten Onlinevideos. Doch nicht nur Soziale Netzwerke verfügen über große Mengen an Daten, sondern auch die katholische Kirche: Religionszugehörigkeit, Anmeldelisten zur Erstkommunion oder die Namen der Taufpaten. Der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung DSGVO zufolge sind all das "sensible Daten". Das heißt, sie erfordern einen besonders vorsichtigen Umgang.
Seit Mai 2018 sind Priester, Mitarbeiter im Pfarrbüro, Erzieherinnen im katholischen Kindergarten oder ehrenamtliche Helfer angehalten, sorgsam damit umzugehen und bestimmte Regeln einzuhalten. Es ist einer der Fälle, in denen EU-Politik auf Kirche trifft.
Katholische Kirche mit Vertretung in Brüssel
Damit die Kirchen abschätzen können, wie sich ein Gesetz speziell auf sie auswirkt, versuchen die EU-Institutionen sie bei der Politikgestaltung einzubeziehen. Zum einen hat die Katholische Kirche mit der EU-Bischofskommission COMECE eine Vertretung in Brüssel, die aktiv Gesetzgebung verfolgt. Zum anderen gibt es einen Dialog der Institutionen zu bestimmten Themen wie etwa künstlicher Intelligenz.
Die christdemokratische Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Mairead McGuinness aus Irland, die den Dialog in den vergangenen Jahren geleitet hat, würde ihn gerne dahingehend verändern, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften dadurch strukturierter in die Gesetzgebungsprozesse eingebunden werden.
Die EU sorgt zudem dafür, dass Katholiken und andere Religionsangehörige ihren Glauben frei ausüben können. Das ist eines der Grundrechte aller Menschen in der EU. Internationale Umfragen sehen die EU weiterhin als eine der wenigen Regionen weltweit, in denen religiöse Gewalt auf ein Mindestmaß beschränkt ist.
Diskriminierung aufgrund der Religion im Berufsleben oder im Internet ist ausdrücklich verboten. Das heißt, niemand darf schlechter behandelt werden, weil er einer Religion oder Weltanschauung angehört oder diese ausübt. Geschieht es trotzdem, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass jede Person Zugang zu einem Gerichtsverfahren hat.
Nach dem Staat sind die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände in Deutschland mit 1,3 Millionen Mitarbeitern der größte Arbeitgeber.
Kirchliche Themen vor dem EuGH
Bistümer und Verbände betreiben Kindergärten, Offene Ganztagsschulen, Jugendtreffs, Seniorenheime, Entwicklungsorganisationen und viele andere Einrichtungen. Sie müssen sich an die EU-Regeln halten wie andere Unternehmen auch, das fängt bei der Umstellung von Geldüberweisungen mit der europäischen IBAN-Nummer an und hört bei der Plastikgabel auf.
Darf der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Kirchen vorschreiben, wen sie auf einer bestimmten Position einstellen? Um diese Frage drehten sich zwei viel diskutierte Urteile des EuGH 2018. Obwohl die Kirchen im Arbeitsrecht in Deutschland eine Sonderstellung haben, wies der EuGH kirchliche Arbeitgeber in die Schranken. Religionszugehörigkeit dürfe nur Grund für ein Ausscheiden im Bewerbungsprozess sein, wenn sie "objektiv" für die Tätigkeit geboten sei, so der EuGH. Nachdem das Bundesarbeitsgericht das Urteil des EuGH bestätigt hatte, teilte die Diakonie im März mit, dass sie den Fall vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bringt. Ein Ergebnis noch vor den Europawahlen (23.-26. Mai) ist unwahrscheinlich.
Der EU-Bischofskomission COMECE liegt es auf jeden Fall am Herzen, dass sich so viele EU-Bürger wie möglich an der Wahl beteiligen.
"Wählen ist nicht nur ein Recht und eine Pflicht, sondern auch die Möglichkeit, den Aufbau Europas konkret mitzugestalten", erklärte sie im Februar. Jede Meinung zähle, wenn es darum gehe, jene Personen auszusuchen, die unsere politischen Überzeugungen verträten, so die EU-Bischöfe weiter.
Europäer sollten die Kandidaten etwa zu ihrem Engagement für den Schutz der Menschenwürde und der Grundrechte befragen. "Die EU steht vor großen Herausforderungen und Unsicherheiten", heißt es weiter. Europa müsse seine gemeinsame Identität wiederfinden und die Schwächsten fördern. Es brauche "wirksame Lösungen" für die Themen Migration, Asyl und Integration.