Corona-Regeln für Weihnachtsgottesdienste stehen weitgehend fest

Von Verständnis bis Kritik

Ohne Gesang, Mindestabstand, Obergrenze für Teilnehmer - mit Beginn des zweiten Lockdowns zeichnen sich Corona-Regeln für die Weihnachtsgottesdienste ab. Doch neben den Beschlüssen des Bundes gibt es in den Ländern unterschiedliche Regelungen.

Gottesdienstbesucher / © Harald Oppitz (KNA)
Gottesdienstbesucher / © Harald Oppitz ( KNA )

In Nordrhein-Westfalen sind laut neuer Corona-Schutzverordnung grundsätzlich öffentliche Gottesdienste mit Auflagen möglich - nach wie vor gelten der Mindestabstand und die Maskenpflicht auch am Platz. Hinzu kämen weitere Regeln, sagte der Leiter des Katholischen Büros NRW, Antonius Hamers, am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur. So müsse das Ordnungsamt informiert werden und die Gemeinde dürfe nicht singen. Über Gottesdienstregeln für Kreise und Städte mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 werde noch beraten. Im Gespräch sei eine weitere Begrenzung der Teilnehmerzahl.

Trotz des Gesangsverbots für die Gemeinden sind Hamers zufolge kleinere Chöre oder Orchester in den Gottesdiensten erlaubt, sofern sie mehr Meter Abstand einhalten. Erwartet eine Gemeinde viele Besucher, muss sie ein Anmeldeverfahren vorsehen. An Weihnachten kommen traditionell mehr Menschen in die Kirchen.

Eine verantwortungsvolle und zugleich würdevolle Feier des Gottesdienstes unter Pandemiebedingungen sei möglich, erklärte Hamers. Vielerorts würden mit Sorgfalt und Kreativität neue Formate entwickelt. "Wir setzen alles daran, dass die Gesundheit der Gläubigen nicht gefährdet wird." Der Leiter des Katholischen Büros NRW verwies zudem auf Online-, Fernseh-, Radio- und Hausgottesdienste für Menschen, die an den Feiern nicht teilnehmen könnten oder wollten.

Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes gilt ab Mittwoch. In NRW hatten die katholische und evangelische Kirche aus eigener Initiative während der ersten Corona-Welle öffentliche Gottesdienste zeitweise ausgesetzt. Seit Anfang Mai gibt es wieder Feiern mit Besuchern, allerdings unter Auflagen.

Kritik an Obergrenze in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein stößt eine neue Begrenzung der Teilnehmerzahl für Gottesdienste auf Kritik der Kirche. "Wir hätten uns eine Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse gewünscht und sind von der Einführung einer Obergrenze enttäuscht", sagte die Leiterin des Katholischen Büros Kiel, Beate Bäumer, am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur.

Nach der neuen Corona-Verordnung des Landes, die am Mittwoch in Kraft tritt, dürfen an Gottesdiensten im Freien höchstens 100 und in geschlossenen Räumen höchstens 50 Menschen teilnehmen. Bund und Länder hatten bei ihrem jüngsten Treffen eine solche pauschale Begrenzung nicht beschlossen und sich lediglich darauf geeinigt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern bei Gottesdiensten eingehalten und ein Anmeldeverfahren eingeführt werden muss, wenn eine Gemeinde viele Besucher erwartet. Mehrere andere Bundesländer, darunter auch Hamburg, haben diese Regelung so in ihre neuen Verordnungen übernommen.

"Die Gemeinden werden jetzt einen Weg finden, um damit umzugehen", so Bäumer weiter. Da selbst in viele kleinere Kirchen in Schleswig-Holstein unter Einhaltung des Mindestabstands 60 bis 70 Menschen passen würden, bedeute dies für viele eine große Einschränkung. "Insbesondere zu Weihnachten ist es hart, wenn Besucher weggeschickt werden müssen."

Die weiteren Regeln der schleswig-holsteinischen Corona-Verordnung decken sich im Wesentlichen mit den Bund-Länder-Beschlüssen. So ist unter anderem der Gemeindegesang ist verboten und während der gesamten Feier muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Bistum Trier hält an Weihnachtsgottesdiensten fest

Im Bistum Trier sollen alle angekündigten, geplanten und mit den örtlichen Behörden abgesprochenen Weihnachtsgottesdienste grundsätzlich stattfinden. Einen Aufruf an die Gemeinden, wegen des Corona-Lockdowns auf diese zu verzichten, gibt es im Bistum Trier nicht, wie eine Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst am Mittwoch mitteilte. Generalvikar Ulrich von Plettenberg habe sich dazu in einem Schreiben an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den unterschiedlichen Bereichen der Seelsorge und der sonstigen Dienststellen geäußert.

"Weihnachten ist zwar liturgisch gesehen nicht das höchste Fest im Kirchenjahr, aber sicherlich das populärste", erklärte er. "Deshalb sollen diejenigen, die dieses zutiefst christliche Fest mit einem Gottesdienst feiern wollen, das auch soweit wie möglich tun können." Eine Absage von öffentlichen Gottesdiensten sei nicht die richtige Reaktion, da viele Menschen darauf hofften, an Weihnachten "Gott ist mit uns" wahrnehmbar in den Kirchen zu feiern.

"Ich weiß, dass es vor Ort zu Ausnahmesituationen kommen kann", betonte der Generalvikar. So könnten die Inzidenzrate und die konkrete Zahl der Infizierten etwa durch örtlich bedingte Hotspots weiter steigen. Das könnte dazu führen, dass sich Priester, Gottesdienstleiter oder Ehrenamtliche infizierten und nicht mehr zur
Verfügung ständen. "In diesen und vergleichbaren Situationen fordere ich die pastoral Verantwortlichen in den Pfarreiengemeinschaften auf, telefonisch, virtuell oder per Mail mit den Gremienmitgliedern zu beraten, ob es kurzfristige Alternativen gibt oder ob eine Absage unumgänglich ist", betonte er.

Erzbistum Hamburg: Weihnachtsgottesdienste finden statt

Trotz der verschärften Corona-Maßnahmen will die katholische Kirche im Norden öffentliche Weihnachtsgottesdienste feiern. "Ich bin dankbar, dass Weihnachten nach dem derzeitigen Stand auch in unseren Kirchen in Mecklenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein stattfinden darf", schreibt Erzbischof Stefan Heße in einem am Mittwoch veröffentlichten Brief an die Seelsorger im Erzbistum Hamburg. "Unsere Kirchen sind selbstverständlich zum Gottesdienst, zum Gebet und zum Verweilen, gerade in der Weihnachtszeit vor den Krippen, geöffnet." Nicht selbstverständlich sei, dass die Kirchenglocken dazu einladen, während alles andere schweigen müsse und stillgelegt sei.

Heße mahnte, die neuen Corona-Verordnungen der Länder in den Gemeinden des Erzbistums mit seinen knapp 400.000 Katholiken "gewissenhaft und verantwortungsvoll" umzusetzen. "Auch wenn die Planungen für die Gottesdienste zum Weihnachtsfest weitestgehend abgeschlossen waren, so müssen diese an der einen oder anderen Stelle an die Landesverordnungen neu angepasst werden."

Gottesdienstbesuchern empfiehlt der Erzbischof, sich vorher über kurzfristige Planungsänderungen und die eventuelle Notwendigkeit einer Anmeldung zu informieren. Angesichts der außergewöhnlichen Situation solle jeder einzelne selbst über seine Teilnahme entscheiden.

Heße drückte auch seine Sorge um die Menschen aus, die auf Grund der Pandemie nicht oder nur schwer besucht werden können. Er appellierte an die Seelsorger: "Behalten Sie die Menschen im Blick, die in dieser Zeit besonders leiden und Halt brauchen."

Nach den aktuellen Verordnungen der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sind öffentliche Gottesdienste weiterhin grundsätzlich erlaubt. Allerdings gelten Auflagen wie die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern, das dauerhafte Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und ein Verbot des Gemeindegesangs. In Schleswig-Holstein gibt es zudem eine pauschale Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 50 Menschen in Innenräumen und 100 Menschen im Freien. Diese überraschend eingeführte Regelung zwingt viele Kirchengemeinden zum Umplanen.

Evangelische Kirche Westfalen rät von Präsenzgottesdiensten ab

In der Debatte über Gottesdienste rund um Weihnachten empfiehlt die Evangelische Kirche von Westfalen allen Pfarreien den Verzicht auf öffentliche Veranstaltungen. In einer am Dienstagabend veröffentlichten Erklärung heißt es, man rate "dringend, ab sofort und über die Weihnachtsfeiertage - voraussichtlich - bis zum 10.01.2021 auf alle Präsenzgottesdienste und andere kirchliche Versammlungen (in Gebäuden und unter freiem Himmel) zu verzichten".

Andere evangelische Landeskirchen und katholische Bistümer halten bisher an ihren Plänen fest, zumindest einige Gottesdienste in und um die Kirchen anzubieten, natürlich unter Einhaltung strengster Hygieneregeln.

"Schweren Herzens" habe man sich nach intensiven Beratungen zu den aktuellen Verzichtsempfehlungen durchgerungen, erklärte Präses Annette Kurschus weiter. Auch wenn den Kirchen aufgrund der Religionsfreiheit das Feiern von Gottesdiensten nicht untersagt sei, halte man es "angesichts der gegenwärtigen und deutlich veränderten Lage - trotz der bisher bewährten Schutzkonzepte - für ein Gebot der Vernunft, auf Versammlungen von Menschen möglichst zu verzichten, um Menschen nicht zu gefährden".

Darin erkenne die Evangelische Kirche von Westfalen - "im Respekt vor den Entscheidungen anderer Landeskirchen und Bistümer - zu diesem Weihnachtsfest unseren Auftrag, der Liebe Gottes zu den Menschen zu entsprechen".

Kurschus dankte zugleich den vielen Haupt- und Ehrenamtlichen, die in den letzten Wochen mit sehr hohem Einsatz Gottesdienste in neuen Formaten und mit sehr aufwendigen Konzepten vorbereitet hätten: "Gerade mit Blick auf ihr Engagement ist uns die Entscheidung zusätzlich schwer geworden."

Kurschus verwies auf zahlreiche Gottesdienste im Internet sowie in Radio und Fernsehen. Natürlich seien aber die meisten Kirchen als Orte der Stille und des Gebets geöffnet. Zudem seien Pfarrerinnen und Pfarrer und viele Ehrenamtliche erreichbar für Menschen, die einsam sind. Auch Bestattungen werde es weiterhin geben unter Einhaltung der geltenden Schutzverordnungen, ergänzte Kurschus.


Präses Annette Kurschus / © Cristian Gennari (KNA)
Präses Annette Kurschus / © Cristian Gennari ( KNA )
Quelle:
KNA , epd