Die Frage nach einem Papstrücktritt schien vor 50 Jahren noch eher abstrakt. Zwar sah schon das bis 1983 geltende alte Kirchenrecht die Möglichkeit eines Amtsverzichts vor, wie ihn dann Benedikt XVI. 2013 tatsächlich vornahm. Schon von Pius XII. (1939-1958) wusste man, dass er seinem Chauffeur ein Rücktrittsdokument anvertraut hatte - für den Fall, dass er verhaftet, verschleppt oder in seinem Amt behindert würde.
Dennoch sorgte es für Aufmerksamkeit und Spekulationen, als Papst Paul VI. vor 50 Jahren, am 1. September 1966, bei einem seiner wenigen privaten Italien-Besuche zum Castel Fumone südlich von Rom fuhr. Denn dort war der 1294 freiwillig zurückgetretene Papst Cölestin V. bis zu seinem Tod vom Nachfolger eingesperrt.
Dachte Paul VI. an Rücktritt?
Ob Paul VI. selbst auch an einen Rücktritt denke, fragten sich damals Beobachter. Aber da der Montini-Papst erst drei Jahre im Amt und von seiner späteren Dienstmüdigkeit noch nichts zu spüren war, hielten sich solche Überlegungen zunächst nicht länger. Vielmehr galt die Reise nach Fumone sowie ins benachbarten Anagni und Ferentino als historische Erinnerung und Mahnung an eine schwierige Epoche der Kirchengeschichte. Und als Reverenz gegenüber einem Papst, dem Flucht und Feigheit vorgeworfen wurde - und den Paul VI. im Abstand von 670 Jahren nun als pflichtbewussten Heroen lobte.
Der Reise in die Vergangenheit dauerte wenige Stunden. Von Castel Gandolfo aus fuhr er ein Stück über die neue Autobahn Mailand-Neapel. Zehntausende Menschen säumten die Zufahrtsstraßen, jubelten dem Papst zu. Im Castello Fumone betete er in der Kapelle und ließ sich dann die Zelle zeigen, in der Cölestin V. auf Geheiß seines Nachfolgers Bonifaz VIII. bis zu seinem Tode lebte.
In seiner Ansprache verteidigte Paul VI. seinen Vorgänger. In einer für die Kirche "schrecklichen Zeit" sei der bescheidene Einsiedlermönch Pietro di Morrone von den Kardinälen zum Papst gewählt worden. Der Papststuhl war zuvor 27 Monate vakant gewesen, das Kardinalskollegium auf zwölf Mitglieder geschrumpft und zudem zerstritten. Pietro habe erst gezögert, dann aber aus Pflichtbewusstsein das Amt angenommen, erinnerte Paul VI. Der Kontrast sei sofort deutlich geworden, als Cölestin V. auf einem Esel im Abruzzen-Hauptort Aquila einritt - und dort von zwei Königen im Hofstaat empfangen wurde.
Spielball in der Hand der politischen Mächte
Bald aber zeigte sich, dass der Mönchspapst den politischen Anforderungen des Amtes nicht gewachsen war. Er war wie ein Spielball in der Hand der politischen Mächte. An der Kurie herrschten Chaos und Korruption. Der Papst fällte unglückliche Entscheidungen, erhob vor allem Mitglieder seiner Mönchsgemeinschaft in Spitzenpositionen - und erkannte alsbald, dass er von seiner Umgebung getäuscht und ausgenutzt wurde.
Die Heiligkeit des Lebens habe schließlich über die menschliche Schwäche gesiegt, betonte Paul VI. "So wie er das Papstamt aus Pflichtbewusstsein angenommen hatte, so verzichtete Cölestin aus Pflichtbewusstsein darauf." Und zwar nicht aus Feigheit - wie der Dichterfürst Dante unterstellte, "sondern aus tugendhaftem Heroismus und Pflichtbewusstsein".
Die Rundreise von 1966 galt dann aber auch dem Nachfolger, dem machtbewussten Bonifaz VIII. (1294-1303), der Cölestin unter Hausarrest hielt, um dessen weitere politische Vereinnahmung zu verhindern. Ganz anders als sein Vorgänger forderte Bonifaz offensiv einen Herrschaftsanspruch der Kirche auch für weltliche Belange. Es kam zu heftigen Auseinandersetzungen mit den römischen Adelsfamilien, vor allem aber mit dem französischen König Philipp IV., die mit Exkommunikation, Bann und Häresievorwürfen ausgetragen wurden.
Ohrfeige für den Papst?
1303 eskalierte die Lage. Auch wenn die angebliche "Ohrfeige" des französischen Gesandten für den Papst historisch umstritten ist: Bonifaz VIII. wurde am 1. September 1303 festgenommen, wenige Tage später aber von der Bevölkerung Anagnis wieder befreit. Jedoch starb er bald nach seiner Rückkehr.
Mit seinen hohen politischen Ansprüchen ist Bonifaz weitgehend gescheitert. Aber er leitete auch etliche kirchliche Reformmaßnahmen ein, etwa zur Ausbildung des Pfarrklerus oder bei der Ergänzung des Kirchenrechts. Und ihm verdankt die Kirche das Heilige Jahr, das er erstmals für 1300 als Jahr der Entschuldung und der Versöhnung ausrief.