An den bischöflichen Schulen des Bistums Münster im Oldenburger Land gilt ab kommender Woche Mundschutzpflicht für Lehrer und Schüler. Die corona-bedingte Vorsichtsmaßnahme gehe über die Vorgaben des niedersächsischen Kultusministeriums hinaus, erläuterte die Bischöfliche Schulstiftung St. Benedikt gegenüber dem Online-Portal "kirche-und-leben.de" in Münster. Dieses empfehle das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes für Schüler lediglich für den Pausenbereich und die Schülertransporte.
Darüber hinaus wichen die kirchlichen Regeln auch in der Frage des Ganztagsbetriebes von den Vorgaben ab, hieß es. Bis auf weiteres werde an den katholischen Schulen grundsätzlich nur halbtags unterrichtet. Die Schulmensen blieben geschlossen. An den neun Schulen der Stiftung werden rund 5.500 Schüler unterrichtet.
Umsetzung der Richtlinien
Die bischöflichen Schulen arbeiten den Angaben zufolge an einer Umsetzung der Richtlinien für eine Wiedereröffnung. So müssten der Personaleinsatz, die Aufteilung der Lerngruppen sowie der Raum- und Stundenpläne angepasst werden. Auch würden Hygienepläne mit den neuen Anforderungen abgeglichen, hieß es.
Das niedersächsische Kultusministerium hatte den schrittweisen Neustart der Schulen im Bereich der Sekundarstufe I und II ab dem 27. April angekündigt. Der Grundschulbetrieb ist demnach ab dem 4. Mai beginnend mit den 4. Klassen vorgesehen.