Die Beurlaubung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Das Erzbistum hat den entsprechenden Hinweis an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und davon unabhängig ein innerkirchliches Verfahren eröffnet. Hennes bestreitet den Vorwurf. Bis zum Abschluss der eingeleiteten Verfahren sollte keine Vorverurteilung stattfinden, so das Erzbistum. Es gelte die Unschuldsvermutung.
Bis zum Abschluss des Verfahrens beurlaubt
Hennes ist, den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz entsprechend, bis zum Abschluss des Verfahrens beurlaubt. Der betreffende Vorgang soll sich 2012 ereignet haben. Der Hinweis hatte das Erzbistum am vergangenen Donnerstag erreicht.
"Wir dulden keinerlei Form von sexualisierten Übergriffen und gehen entsprechenden Hinweisen und Verdachtsfällen konsequent nach", so Woelki. Betroffene können sich jederzeit an die Ansprechpersonen des Erzbistums wenden, die für vertrauliche Gespräche und die Vermittlung von Hilfsangeboten zur Verfügung stehen. Die Kontaktdaten sind auf der Internetseite des Erzbistums angegeben.