epd: Was ist ein digitaler Nachlass?
Sabine Landes (Gründerin des Informationsportals "digital-danach.de" und anerkannte Verbrauchertrainerin): Der digitale Nachlass ist die Gesamtheit aller digitalen Spuren, die ein Mensch hinterlässt: Daten auf dem Rechner oder dem Mobiltelefon, Online-Konten, Chat-Verläufe im Facebook-Messenger oder auf Whatsapp, Kommunikation in Fachforen, Zugangsdaten zu Cloud-Diensten, aber auch alle Daten, die auf digitalen Geräten gespeichert sind wie Fotos, Videos, Software oder E-Books.
epd: Warum ist es wichtig, das digitale Erbe zu Lebzeiten zu regeln?
Landes: Für den Vorsorgenden ist es sinnvoll, weil im Zweifelsfall immer das mit den eigenen Daten geschieht, was man nicht möchte: Gespräche oder Fotos werden den Hinterbliebenen zugänglich, die für diese vielleicht schmerzhaft oder peinlich sind.
Das deutsche Erbrecht macht keinen Unterschied zwischen dem analogen und dem digitalen Erbe. Das heißt, um etwaigen Pflichten nachzukommen, müssen Angehörige auch zum Beispiel wichtige Nachrichten im E-Mail-Postfach lesen.
Für Hinterbliebene ist es oft sehr viel einfacher, wenn sie nach Passwörtern von Geld- und E-Mail-Konten nicht lange suchen müssen, sondern die Daten einfach zur Hand haben. Sie können dann Versicherungen informieren, Konten kündigen oder ausstehende Zahlungen leisten. Andernfalls muss man lange recherchieren oder Passwörter zurücksetzen lassen. Wenn man seinen digitalen Nachlass regelt, übernimmt man demnach vor allem Verantwortung für seine Hinterbliebenen.
epd: Wie regelt man sein digitales Erbe?
Landes: Erst einmal gilt es, für sich zu entscheiden: Welche digitalen Daten möchte ich vererben und wer soll sie bekommen? Um diese Fragen zu klären, wird ein frühzeitiger Austausch in der Familie oder im Freundeskreis empfohlen. In manchen Familien existiert ein Notfall-Ordner, in dem Organspende-Ausweise oder Patientenverfügungen abgelegt sind. Das könnte auch ein Ort für Passwörter oder Logins sein. Wer ein größeres Sicherheitsbedürfnis hat, kann die Passwörter auch auf einen verschlüsselten USB-Stick in einem Schließfach oder in einem Safe ablegen.
Auch Passwort-Manager bieten die Möglichkeit eines "Notfall-Zugriffs". Der vertrauenswürdige Kontakt hat in diesem Fall nur dann Zugang zum Konto, wenn der Inhaber des Accounts nicht in einem festgelegten Zeitrahmen widerspricht. Man kann für die Angehörigen die Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und anderen Internet-Diensten auch handschriftlich in einem Testament hinterlegen. Darin kann man auch festlegen, dass nur bestimmte Personen Einblick in die Daten erhalten dürfen.
epd: Anbieter sozialer Netzwerke handhaben den digitalen Nachlass unterschiedlich. Welche Möglichkeiten gibt es?
Landes: Facebook ist das einzige soziale Netzwerk, das eine sinnvolle Regelung nach dem Tod eines Menschen anbietet: Jeder Nutzer kann einen sogenannten Nachlass-Kontakt angeben, der im Todesfall mit einem anderen Passwort Zugriff auf das Profil hat. Dieser kann das Profil- und Titelbild austauschen und Freunde informieren. Auch die Löschung des Kontos kann angefordert werden. Das Besondere: Der Nachlass-Kontakt hat keinen Zugriff auf Chats oder persönliche Nachrichten und kann auch keine alten Beiträge ändern oder löschen.
Wenn der Nutzer keinen Nachlass-Kontakt angegeben hat, wird das Profil automatisch in einen Gedenkzustand versetzt, sobald Facebook davon erfahren hat, dass der Nutzer tot ist. Im Profil der Person wird neben dem Namen "In Erinnerung an" angezeigt. Konten im Gedenkzustand können nicht geändert werden und niemand kann sich mehr anmelden.
Man kann bei Facebook auch wählen, dass das Konto dauerhaft gelöscht wird, wenn der Nutzer verstorben ist. Über den Kontoinaktivität-Manager bei Google kann der Nutzer einen Kontakt bestimmen, der eine Benachrichtigung erhält, wenn das Konto lange Zeit nicht verwendet wurde. Mit dem Kontakt des Vertrauens kann man auch festlegen, Daten zu teilen.
epd: Wie sieht es mit dem Datenschutz Dritter aus, wenn ein Nutzer sein Online-Erbe auf Facebook nicht regelt?
Landes: Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook zufolge ist es nicht erlaubt, sich in das Konto einer anderen Person einzuloggen – auch nicht nach dem Ableben. Der BHG hat nun klargestellt, dass Erben dies nach dem bisherigen Nutzungsvertrag von Facebook dennoch dürfen.
Allen anderen ist der Zugriff auf fremde Daten nicht erlaubt.
Von Elisa Makowski