Für die Untersuchung wurden alle einschlägigen Akten und sonstige Unterlagen aus dem Erzbistum Köln gesichtet und diverse Funktionsträger angehört. Die Anwälte haben die Unterlagen daraufhin geprüft, ob die Vorgehensweise der damaligen Diözesanverantwortlichen jeweils im Einklang mit den Vorgaben des kirchlichen Rechts und Selbstverständnisses sowie des staatlichen Rechts stand. Zusätzlich erarbeiteten sie Vorschläge zur Beseitigung etwa festgestellter Defizite oder Rechtsverstöße.
Die Kanzlei hat ihre Arbeit abgeschlossen und stellt die Ergebnisse den Verantwortlichen des Erzbistums und zugleich der Öffentlichkeit vor auf einer Pressekonferenz am Donnerstag, dem 18. März 2021 um 10 Uhr. Die Pressekonferenz wird auf der Homepage des Erzbistums Köln und auf DOMRADIO.DE übertragen. Eine gesonderte Einladung zur Akkreditierung wird vom Erzbistum Köln an Redaktionen und Journalisten gesendet. Direkt im Anschluss erhalten die Mitglieder des Betroffenenbeirats den ersten Einblick. Danach wird das Gutachten auf der Website des Erzbistums veröffentlicht.
Weiteres Vorgehen
In den folgenden Tagen werden Kardinal Woelki, Generalvikar Dr. Hofmann und Professor Gercke in verschiedenen Gremiensitzungen die Ergebnisse des Gutachtens vorstellen. "Wir sind froh, dass es Professor Gercke und seinem Team gelungen ist, den engen Zeitplan trotz Corona-Bedingungen zu erfüllen", dankt Kardinal Woelki der Kanzlei. "Damit haben wir die methodisch solide Grundlage, um über Verantwortung und Verbesserungen zu sprechen."
Am 23. März werden dann die ersten Ergebnisse und Konsequenzen aus dem Gutachten vorgestellt. Dafür wird wieder um 10 Uhr im Maternushaus eine zweite Pressekonferenz veranstaltet.
Ab dem 25. März wird das wegen der äußerungsrechtlichen Bedenken nicht veröffentlichte Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl zur Einsichtnahme im Maternushaus ausliegen. Der Link zur Online-Anmeldung wird in den nächsten Tagen vom Erzbistum Köln bekannt gegeben. Nach dem Limburger Modell können dann Betroffene, Medienvertreter und die interessierte Öffentlichkeit selbst einen Vergleich zwischen den beiden Gutachten ziehen.