Im Herbst 2020 hatte der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki die Kanzlei Gercke & Wollschläger mit einer unabhängigen Untersuchung zu Missbrauch und sexualisierter Gewalt beauftragt. Die Ergebnisse werden nun online vorgestellt.
Alle Akten und Unterlagen gesichtet
Für die Untersuchung wurden alle einschlägigen Akten und sonstigen Unterlagen aus dem Erzbistum Köln gesichtet und diverse Funktionsträger angehört.
Die Anwälte haben die Unterlagen daraufhin geprüft, ob die Vorgehensweise der damaligen Diözesanverantwortlichen jeweils im Einklang mit den Vorgaben des kirchlichen Rechts und Selbstverständnisses sowie des staatlichen Rechts stand. Zusätzlich erarbeiteten sie Vorschläge zur Beseitigung etwa festgestellter Defizite oder Rechtsverstöße.
Vorstellung am 18. März 2021
Die Kanzlei hat ihre Arbeit abgeschlossen und stellt die Ergebnisse den Verantwortlichen des Erzbistums und zugleich der Öffentlichkeit auf einer Pressekonferenz am Donnerstag, dem 18. März 2021 um 10 Uhr, vor.
Direkt im Anschluss erhalten die Mitglieder des Betroffenenbeirats den ersten Einblick. Danach wird das Gutachten auf der Website des Erzbistums veröffentlicht.
In den folgenden Tagen werden Kardinal Woelki, Generalvikar Dr. Hofmann und Professor Gercke in verschiedenen Gremiensitzungen die Ergebnisse des Gutachtens vorstellen.
"Über Verantwortung und Verbesserung sprechen"
"Wir sind froh, dass es Professor Gercke und seinem Team gelungen ist, den engen Zeitplan trotz Corona-Bedingungen zu erfüllen", dankt Kardinal Woelki der Kanzlei. "Damit haben wir die methodisch solide Grundlage, um über Verantwortung und Verbesserungen zu sprechen."
Am 23. März werden dann die ersten Ergebnisse und Konsequenzen aus dem Gutachten vorgestellt. Dafür wird wieder um 10 Uhr im Maternushaus eine zweite Pressekonferenz veranstaltet.
Ab dem 25. März wird das wegen der äußerungsrechtlichen Bedenken nicht veröffentlichte Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl zur Einsichtnahme im Maternushaus ausliegen.