Ziel sei es, einen 2017 entstandenen Fehlbetrag auszugleichen, eine stabile finanzielle Grundlage für die Kasse zu schaffen und so die Versicherungsleistungen für Rentner und Anwärter zukünftig zu sichern, wie die Pensionskasse nach der Vertreterversammlung am Freitag in Köln bekanntgab.
Steigende Lebenserwartungen wohl nicht einberechnet
Die Pensionskasse der Caritas und ihr Schwesterunternehmen Kölner Pensionskasse mit insgesamt rund 55.000 Versicherten waren 2017 in Schieflage geraten. Nach einem Fehlbetrag in der Bilanz, der nicht durch Eigenkapital gedeckt werden konnte, erfüllten sie nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verbot daraufhin den Unternehmen die Aufnahme neuer Versicherter und den Abschluss neuer Versicherungsverträge.
In der Vergangenheit habe man die lang anhaltende Niedrigzinsphase und die steigenden Lebenserwartungen in den Berechnungen zu wenig berücksichtigt, hieß es zur Begründung. Zudem habe es Fehler in der Tarifkalkulation gegeben, die zu hohe Leistungsversprechen zum Ergebnis gehabt hätten. Das habe zum Fehlbetrag in der Bilanz 2017 geführt. Die Rede ist von etwa 126 Millionen Euro.
Alle Beitragszahler sind gemeinsame Träger der Kasse
Das jetzt beschlossene Sanierungskonzept umfasst unter anderem Leistungskürzungen mit einem Volumen von 122,8 Millionen Euro. Für die einzelnen Versicherten bedeute dies in der Regel Einschnitte bei der betrieblichen Zusatzrente.
Der Umfang der Kürzungen falle je nach Tarif und Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unterschiedlich hoch aus, hieß es weiter. Die Leistungskürzungen sollen den Angaben zufolge den bilanziellen Fehlbetrag ausgleichen und zugleich den Finanzbedarf für eine ausreichende Risikovorsorge decken.
Die Pensionskasse der Caritas gestaltet die freiwillige und betriebliche Altersversorgung für Mitarbeiter von Kirche und Caritas, deren Familienangehörige sowie Ordensangehörige. Sie geht auf das Jahr 1952 zurück. Damals gründeten verschiedene Diözesancaritasverbände ein Unternehmen, um betriebliche Zusatzrenten zu organisieren. Die Rechtsform der Pensionskasse ist ein sogenannter "Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit". Damit sind alle Beitragszahler gemeinsam Träger der Kasse, und nicht etwa kirchliche Einrichtungen oder Caritasverbände.
Kirchliche Zusatzversorgungskasse ist von Einschnitten nicht betroffen
Die Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK), teilte am Freitag in Köln mit, sie stehe zu der Pensionskasse der Caritas "in keinerlei Verbindung rechtlicher, organisatorischer, geschäftlicher oder inhaltlicher Art".
Die KZVK ist die Zusatzversorgungskasse der katholischen Kirche in Deutschland mit rund 1,2 Millionen Versicherten und hat den Auftrag, für die Mitarbeiter der Bistümer, Gemeinden, Kindergärten, Krankenhäuser und der Caritas eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung zu organisieren.