Dies geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hervor. Die Straßburger Richter gaben an diesem Dienstag einer entsprechenden Klage einer litauischen Modefirma Recht. Sie hatte 2012 in einer Werbekampagne Models mit Heiligenschein und Rosenkranzkette präsentiert. Der tätowierte Mann trug Jeans, die Frau ein weißes Kleid. Die Werbesprüche lauteten: "Jesus, was für eine Jeans!" und "Meine liebe Maria, was für ein tolles Kleid!"
Kampagne nach Beschwerden gestoppt
Die staatliche Verbraucherschutz-Organisation Litauens hatte die Kampagne nach Beschwerden gestoppt. Und eine Strafzahlung von 580 Euro verhängt. Auch die katholischen Bischöfe des Landes verurteilten die Werbeaktion und verwiesen auf die Verletzung religiöser Gefühle und den Missbrauch von christlichen Symbolen für Werbezwecke.
Modefirma bekommt Recht
Straßburg gab aber der Modefirma Recht. Die staatlichen Stellen und Verwaltungsgerichte in Litauen hätten nicht ausreichend geprüft, ob tatsächlich religiöse Gefühle oder die öffentliche Moral verletzt worden seien. Aus Sicht des Gerichtshofs für Menschenrechte war die Werbung weder beleidigend, noch stiftete sie zu Hass an.
Bei einem Verbot von Werbung müsse die "faire Balance" gewahrt bleiben zwischen eventueller Verletzung der öffentlichen Moral und dem Recht auf Meinungsfreiheit. Dies sei im vorliegenden Fall nicht geschehen, so der Menschenrechtsgerichtshof.