Widersprüchliche Signale bei Traunsteiner Missbrauchsprozess

Beweisaufnahme mit Gutachten?

Aus der Szene katholischer Reformgruppen und Unterstützer des Klägers im Traunsteiner Schmerzensgeldprozess kommen widersprüchliche Signale. Denn nun kommt es wohl zu einer Beweisaufnahme mit gerichtlich angeordnetem Gutachten.

Symbolbild Anwalt mit Gesetzestexten / © Cameris (shutterstock)
Symbolbild Anwalt mit Gesetzestexten / © Cameris ( shutterstock )

Das kritisierten am Donnerstag mehrere Gruppen und Einzelpersonen.

Der Kläger Andreas Perr steht vor Prozessbeginn an seinem Platz im Gerichtssaal des Landgericht Traunstein / © Peter Kneffel (dpa)
Der Kläger Andreas Perr steht vor Prozessbeginn an seinem Platz im Gerichtssaal des Landgericht Traunstein / © Peter Kneffel ( dpa )

"Leider wurde ein umfangreiches Privatgutachten, das die Klägeranwälte vorgelegt hatten und das die Auswirkungen des Missbrauchs auf die leidvolle Lebensentwicklung des Betroffenen aufzeigt, vom Gericht und seitens der Erzdiözese nicht akzeptiert", heißt es in der Mitteilung von "Wir sind Kirche", "Maria 2.0", der "Initiative Sauerteig" und anderen.

Dadurch drohe eine Retraumatisierung des Klägers im Verfahrensfortgang.

Gerichtsverfahren "so kurz wie möglich" halten

Die Gruppen, die auch am Rande der ersten mündlichen Verhandlung am Dienstag in Traunstein eine Mahnwache abgehalten hatten, erklärten, solche Gerichtsverfahren sollten für Betroffene "so kurz wie möglich" sein und mit einem guten Ergebnis für sie enden. An der Aktion war auch die "Initiative Sauerteig" aus Garching an der Alz beteiligt, dem Tatort im Zusammenhang mit dem aktuellen Zivilprozess.

Vor dem Prozessbeginn hatte eine Sprecherin der Initiative mitgeteilt, es sollte "unbedingt zu einem Urteil kommen,  denn ein Vergleich würde die Problematik wieder im Ungefähren belassen".

Der Kläger will für aus einem einmaligen Missbrauch resultierende Schäden von der Erzdiözese München-Freising  300.000 Euro Schmerzensgeld. Das Landgericht gab zum Prozessauftakt keine Hinweise, ob diese oder eine andere  Summe angemessen sein könnte.

Vergleich oder Urteil mit Signalwirkung?

Daraufhin beantragte der Anwalt der Erzdiözese die Abweisung dieses Teils der Klage. Zugleich wiederholte er die grundsätzliche Bereitschaft der Kirche, für das erlittene Leid eine angemessene Zahlung zu leisten. Das Verfahren wird mit einem Beweisbeschluss des Gerichts am 14. Juli fortgesetzt.

Anwalt mit Gesetzestext / © Kzenon (shutterstock)

Bei einem Vergleich hätte zwar der Kläger den Vorteil einer schnell fälligen Leistung gehabt. Für weitere denkbare Zivilprozesse anderer Missbrauchsopfer wäre die außergerichtliche Einigung aber nur von geringem Wert gewesen, weil sie nicht in die einschlägigen Schmerzensgeldtabellen eingeflossen wäre, an denen sich Gerichte in solchen Auseinandersetzungen orientieren.

 

Quelle:
KNA