Ein Überblick der Maßnahmen.
Einige Maßnahmenkataloge sind bereits bekannt, andere befinden sich noch in Abstimmung mit Experten und der Politik - etwa im Blick auf die Frage, ob Masken getragen werden sollen oder wie mit der größeren Ansteckungsgefahr durch Gesang umgegangen werden soll.
Katholische Kirche: Für die Bistümer und Erzbistümer Köln, Paderborn, Münster, Aachen und Essen gelten gemeinsame Maßnahmen für Gottesdienste mit Öffentlichkeit in Zeiten der Corona-Pandemie.
Außerdem gibt es Empfehlungen der katholischen Deutschen Bischofskonferenz für die Ortsdiözesen. Unter anderem werden folgende Regelungen empfohlen:
Der Zugang zu Gottesdiensten wird begrenzt. Die Zahl richtet sich nach der Größe des Raumes.
Der Mindestabstand von 1,50 Meter für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wird eingehalten und es gibt Abstandsmarkierungen.
Es gibt möglichst getrennte Ein- und Ausgänge sowie Einbahn-Regelungen für Laufwege.
Ein kircheneigener Ordnungsdienst sorgt dafür, dass die Regeln eingehalten werden.
Es werden keine Körbe oder Klingelbeutel für die Kollekte durch die Reihen gereicht.
Der Friedensgruß erfolgt ohne Körperkontakt.
Bei der Kommunion desinfizieren sich alle an der Austeilung der Kommunion die Hände, bevor sie die Hostien berühren. Die Hostie wird mit gebotenem Mindestabstand gereicht und den Gläubigen nicht auf die Zunge gelegt.
Persönliche Beichte soll nicht im Beichtstuhl erfolgen.
Auf lauten Gemeindegesang wird möglichst verzichtet, "weil Singen ein Risikoverhalten darstellt".
Die Weihwasserbecken bleiben leer.
Evangelischen Kirchen: Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) rät in ihrem vorläufigen Konzept, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, insbesondere Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln einzuhalten. Für Gottesdienste sollten Desinfektionsmittel bereitgestellt und das Tragen von Masken empfohlen werden.
Beim Abendmahl soll der Zelebrant Handschuhe tragen. Der Wein soll, wenn überhaupt, in Einzelkelchen ausgegeben werden. Zudem wird empfohlen, Gottesdienste nur in Kirchen oder im Freien zu feiern, aber nicht in kleineren Räumen. Im Gespräch sind ebenfalls Zugangsbeschränkungen und der Umgang mit gemeinsamem Singen.
Jüdische Gemeinden: Der Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe empfiehlt Risikogruppen, vorerst weiter zu Hause zu bleiben. In Gottesdiensten soll ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden, Familienmitglieder dürfen aber nebeneinander sitzen. Wer am Gottesdienst teilnehmen will, soll sich möglichst vorher anmelden. Beim Singen wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. Der Zentralrat der Juden sieht in seinem Konzept zusätzlich Teilnehmerlisten vor.
Muslimische Gemeinden: Der Koordinationsrat der Muslime will nach dem 30. April über sein weiteres Vorgehen entscheiden. Ein Konzept für die schrittweise Öffnung der Moscheen sieht nach Angaben der Türkisch-Islamischen Union (Ditib) erhöhte hygienische Standards, eine Maskenpflicht, die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und nötige Abstände zwischen den Betenden vor. Außerdem sollen Zulassungsbeschränkungen gelten und Gläubige ihren eigenen Gebetsteppich in die Moschee mitbringen.