Was kann ich als Privatperson tun?
Wer ein unbegleitetes Kind oder minderjährige Flüchtlinge bei sich aufnehmen möchte, der sollte sich an das örtliche Jugendamt wenden. Ein unbegleitetes Kind "einfach bei sich wohnen lassen" geht nur mit der Unterstützung einer örtlichen Hilfsorganisation.
Sie können sich als Privatperson ehrenamtlich für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge engagieren. Folgende Unterstützungsformen sind möglich:
- Sie können Pate für einzelne Kinder oder Jugendliche werden
- Sie können vorübergehend oder längerfristig ein Kinder oder einen Jugendlichen in die eigene Familie aufnehmen (Pflegeeltern)
- Sie können eine ehrenamtliche Vormundschaft übernehmen
Wie werden wir zu Pflegeeltern?
Die Pflegefamilie hat in Deutschland eine lange Tradition. Jugendämter oder Träger von Jugendhilfen vermitteln Kinder und Jugendliche aus schwierigen Lebenssituationen an interessierte Familien. Diese Familien können die Kinder und Jugendlichen für kurze Zeit oder auch bis zur Volljährigkeit bei sich aufnehmen. Sie pflegen und erziehen die Kinder. Der Staat zahlt ein monatliches Pflegegeld.
Um die Integration zu fördern, hat das Bundesfamilienministerium das Programm "Menschen stärken Menschen" aufgelegt. Für Minderjährige sollen gezielt Pflegefamilien als Gastfamilien gewonnen werden. Hier bleiben aber die Jugendämter der rechtlichen Vertreter für die minderjährigen Flüchtlinge.
Was ist ein Vormund?
Ein Vormund ist der rechtliche Vertreter eines unbegleiteten Minderjährigen bis zu seinem 18. Geburtstag. Daher können sich Vormünder intensiver um die jungen Flüchtlinge kümmern und sie individuell betreuen. Im Prinzip übernehmen Sie als Vormund die elterliche Sorge. Ein Vormund hilft konkret bei gesundheitlichen Problemen und vereinbart beispielsweise Arzttermine. Er ist auch der Ansprechpartner für die Schule oder Ausbildungsbetrieb. Er sollte sich um Ämtergänge und den rechtlichen Aufenthaltsstatus kümmern, beispielsweise das Asylverfahren. Wer diese Aufgaben übernehmen möchte, der muss beim Familiengericht einen entsprechenden Antrag stellen. Das Verfahren kann mehrere Wochen dauern.
Gibt es Voraussetzungen, die ich haben sollte?
Wer volljährig ist, der kann auch Vormund werden. Sie sollten ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen vorzeigen können. Manchmal fordern Jugendämter auch ein Gesundheitsattest oder prüfen Ihre persönliche Eignung und wie gut Sie materiell aufgestellt sind. Häufig suchen Jugendämter Ehrenamtliche aus, die sogenannte "interkulturellen Kompetenzen" aufzeigen. Außerdem sollte Sie keine Scheu haben, sich mit Bürokratie und Behörden auseinanderzusetzen.
An wen kann ich mich wenden?
In allen Bundesländern gibt es Flüchtlingsräte, die Ansprechpartner für Einzelvormundschaften nennen können. Die Landesräte sind unabhängige Vertretungen und mit Flüchtlingsorganisationen, Unterstützungs- und Solidaritätsinitiativen vernetzt. Sie sind Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge Pro Asyl. Ebenso bietet der Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. eine Liste mit Vormundschaftsprojekten und –vereinen an.