Williamson will neuen Strafbefehl nicht akzeptieren

Einspruch kommt

Das Amtsgericht Regensburg hat erneut einen Strafbefehl gegen den Traditionalistenbischof und Holocaust-Leugner Richard Williamson erlassen. Es sei eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen verhängt worden, sagte ein Justizsprecher. Doch Williamson will den neuen Strafbefehl wegen Volksverhetzung nicht akzeptieren.

 (DR)

Sein Verteidiger, der Frankfurter Rechtsanwalt Edgar Weiler, kündigte am Donnerstag in Frankfurt am Main an, er wolle fristgerecht Einspruch einlegen.



Verteidigung plädiert auf Freispruch

Der Anwalt des Traditionalistenbischofs betonte, es habe keine neuen Ermittlungsergebnisse gegeben. Die Verteidigung plädiere daher auf Freispruch. Die früheren Äußerungen vor einem schwedischen Kamerateam seien in Deutschland "aus einer ganzen Reihe von Rechtsgründen nicht strafbar". Zugleich verwies Weiler darauf, dass Strafverfahren in Fragen der Meinungsäußerung erfahrungsgemäß erst in einer höheren Instanz rechtskräftig entschieden würden.



Der Mitte Juli von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafbefehl sei nach einem Bericht des Bayerischen Rundfunks (BR) am Dienstag erlassen worden. Williamson und seine Anwälte haben nun zwei Wochen Zeit, gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen.



Williamson hatte 2008 in einem Interview mit einem schwedischen Bezahlfernsehsender, das in Zaitzkofen bei Regensburg geführt wurde, die Zahl der von den Nazis ermordeten Juden auf höchstens 300.000 beziffert und die Existenz von Gaskammern bestritten. Aufgrund des Gesprächs hatte es bereits eine Verurteilung des Traditionalistenbischofs zu einer Geldstrafe gegeben.



Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg stellte das Verfahren gegen Williamson jedoch im Februar 2012 vorläufig ein. Im ersten Strafbefehl war nach Auffassung des OLG lediglich eine "Vorbereitungshandlung und demnach ein (noch) nicht strafbares Verhalten" geschildert worden, jedoch nicht, wo und wie der Inhalt des Interviews veröffentlicht und auch in Deutschland bekanntgeworden sei. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin nach eigenen Worten den alten Antrag um den "Verbreitungsweg in die Medien und die bundesrepublikanische Öffentlichkeit" ergänzt.



Williamson ist weiter Mitglied der Piusbrüder

Das OLG hatte betont, die Einstellung des ersten Verfahrens bedeute nicht, dass die 2008 gegebenen Äußerungen Williamsons in Deutschland nicht strafbar seien. Obwohl sich die Piusbrüder nach dem Interview von den Aussagen des Bischofs distanziert hatten, ist Williamson weiter Mitglied und Bischof ihrer Gemeinschaft.



Das Interview sorgte 2009 weltweit für Schlagzeilen, weil Williamson zu den vier Traditionalistenbischöfen gehörte, deren Exkommunikation der Papst aufhob. Dies wurde in Rom wenige Tage nach Veröffentlichung des Interviews bekanntgegeben. An dem Vorgang entzündete sich eine Welle der Kritik. Erst später stellte der Vatikan klar, dass der Papst Williamsons Äußerungen zum Holocaust nicht gekannt habe und dass die vier Traditionalistenbischöfe weiterhin von den kirchlichen Ämtern suspendiert seien.



Seit mehr als zwei Jahren findet ein Austausch zwischen dem Vatikan und den Piusbrüdern über eine eventuelle Überwindung theologischer Streitpunkte statt. Seit Frühjahr stecken die Gespräche jedoch offenbar in einer Sackgasse. Dabei geht es vor allem um die Anerkennung des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965). Williamson zählt in seiner Bruderschaft zu den schärfsten Kritikern der Annäherung.