Diese zeigen, wie Gottesdienste unter strengen Auflagen stattfinden könnten. Der Plan soll eine Grundlage für das Treffen von Bund und Ländern am Donnerstag sein. Es sind lediglich Empfehlungen, die Entscheidungen treffen die Länder, die teilweise Gottesdienste schon zugelassen haben.
Robert Koch-Institut prüft mit
Der Rahmenplan, der der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt, beruht auf Konzepten, die die katholische und evangelische Kirche sowie einzelne Bistümern und Landeskirchen, die Orthodoxen Bischofskonferenz Deutschland, der Zentralrat der Juden in Deutschland und muslimische Verbände dem Bundesinnenministerium in den vergangenen Tagen vorgelegt hatten. Das Robert Koch-Institut prüfte die Empfehlungen ebenfalls.
Konkret heißt es dort, dass die Teilnehmerzahlen in den Gotteshäusern gering sein müssen. Der Abstand für Besucher und "religiöses Personal" soll stets 1,5 bis 2 Meter betragen. Es sollen möglichst große Kirchen, Synagogen und Moscheen genutzt werden. Plätze sollen markiert, Ordner und Helfer sollen für einen reibungslosen Ablauf sorgen. Alle Teilnehmer sollen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
Keine Chormusik
Liturgische Handlungen sollen ohne Körperkontakt stattfinden. Eine Kelchkommunion darf nur mit einem Einzelkelch durchgeführt werden, das Küssen religiöser Gegenstände ist untersagt. Traditionelle Beichtstühle sind ungeeignet. Besucher sollen für den Gottesdienst Utensilien wie das Gesangbuch, Koran, den Gebetsschal und Gebetsteppich selbst mitbringen.
Chöre, Orchester und Blasorchester soll es nicht geben. Auf Gesang sollte verzichtet werden. Das Weihwasserbecken soll leer bleiben, Gegenstände sollen desinfiziert werden. Die medialen Gottesdienste sollen beibehalten werden.
Die katholische und die evangelische Kirche haben die konkreten Empfehlungen bereits veröffentlicht, ebenso liegen die Vorschläge des Zentralrats der Juden vor.