NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) und Repräsentanten der Kirchen haben die Rückkehr zu öffentlichen Gottesdiensten verteidigt. "Wenn sich Gläubige nicht zu Gottesdiensten treffen dürfen, ist dies eine massive Einschränkung der Grundrechte", sagte Laschet der "Welt" (Samstag).
Für die evangelische Kirche ist "der Schutz unserer Mitmenschen" das erste Kriterium, betonte die westfälische Präses Annette Kurschus. Auch der Bischof von Münster, Felix Genn, bezeichnete die Gesundheit der Menschen als höchste Priorität.
Möglichst einheitliches Vorgehen in allen Bundesländern
Geschlossene Gotteshäuser empfinde er als sehr schmerzhaft, sagte Laschet. Der Katholik fügte hinzu: "Mir, wie vielen anderen Menschen, fehlt der Gottesdienst, die Gemeinsamkeit im Glauben." In enger Abstimmung mit den Kirchen und Religionsvertretern habe die Landesregierung diese Einschränkung besprochen. "Ich bin froh, dass ab Mai unter strengen Schutzvorschriften das gemeinschaftliche religiöse Leben behutsam wiederentsteht", sagte der CDU-Politiker.
Die Kirchen und Religionsgemeinschaften in NRW können nach einer Mitteilung der Landesregierung vom 1. Mai an wieder öffentliche Gottesdienste feiern und Versammlungen abhalten, weil sie Konzepte zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus vorgelegt haben.
Die Konzepte wurden auch beim Bundesinnenministerium eingereicht und sollen am 30. April von den Regierungschefs von Bund und Ländern beraten werden, um ein möglichst einheitliches Vorgehen in allen Bundesländern zu ermöglichen.
Schrittweise öffentliche Gottesdienste in evangelischen Kirchen
Von einer schrittweisen Wiederaufnahme der öffentlichen Gottesdienste Anfang Mai geht die westfälische Präses Kurschus aus. "Wir werden sicher am 3. Mai nicht in allen unseren Gemeinden wieder Gottesdienst feiern, sondern das wird gestuft geschehen", sagte die leitende Theologin der Evangelischen Kirche von Westfalen dem Radiosender WDR 5. "Der 3. Mai ist für uns der Termin, ab dem es möglich ist, aber kein Zwangsdatum, an dem alle ohne Ausnahme wieder Gottesdienst feiern werden.
Die Kirchengemeinden müssten zunächst für die vereinbarten Schutzmaßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie sorgen, betonte die 57-jährige Theologin, die auch stellvertretende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist. Bis zum 3. Mai werde dies nicht flächendeckend der Fall sein.
"Erstes Kriterium auch im Blick auf die Wiederaufnahme von Gottesdiensten sei für die evangelische Kirche "der Schutz unserer Mitmenschen", betonte Kurschus. Die leitende Theologin der viertgrößten deutschen Landeskirche warnte vor einem "Wettlauf, wer zuerst wieder Gottesdienste feiert".
Die Behutsamkeit und das Abwägen an erster Stelle
Dies könnte zur Folge haben, "dass sich möglicherweise wieder neue Leute infizieren und unsere Gottesdienste zu Hotspots einer neuen Infektionswelle werden", sagte Kurschus. "Das darf nicht passieren. Deshalb sind für uns die Vorsicht, die Behutsamkeit und das Abwägen an erster Stelle."
Gesundheitsschutz ist auch nach den Worten von Bischof Genn höchste Priorität. Das bedeute, weiter achtsam auf Abstand zu bleiben und sich verantwortlich zu verhalten, erklärte er am Samstag in Münster. Er freue sich, wieder Gottesdienste mit Gläubigen feiern zu können. "Denn letztlich lebt und braucht der Glaube die Gemeinschaft."