Das sagte Laschet am Samstag der "Welt". Er sei froh, "dass ab Mai unter strengen Schutzvorschriften das gemeinschaftliche religiöse Leben wiederentsteht". Wenn sich Gläubige nicht zu Gottesdiensten treffen dürften, sei dies eine massive Einschränkung der Grundrechte, so der CDU-Politiker, der bis 2016 dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken angehörte.
In der Corona-Krise gilt Laschet als Verfechter möglichst weitreichender Lockerungen. Er bezeichnete es als "große Verantwortung, immer ethische Dilemmata im Regierungshandeln abzuwägen". Der Rat mancher Fachleute ändere sich wöchentlich. Der Regierungschef des bevölkerungsreichsten Bundeslandes fügte hinzu: "Krisenentscheidungen unter Unsicherheitsbedingungen sind immer eine Herausforderung." Er erlebe derzeit "so viel Zuspruch und Ermutigung wie noch nie in meinem politischen Leben", sagte Laschet, der für den CDU-Vorsitz kandidiert.
Auf die Zusagen der Gemeinschaften verlassen
In den katholischen Kirchen in Nordrhein-Westfalen können ab 1. Mai unter Auflagen wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden. Landesregierung und die fünf Bistümer haben sich auf Eckpunkte verständigt, die jedes Bistum für sich konkretisiert.
Die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) will die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten der Länder abwarten, bevor sie Empfehlungen macht. Die Evangelische Kirche in Westfalen lässt ihre Gemeinden selbst entscheiden, ob sie ab dem 3. Mai verantwortlich zum Gottesdienst einladen, hieß es.
Um die Ausbreitung von Corona einzudämmen, hatten die Kirchen sowie jüdische und muslimische Gemeinden in NRW religiöse Zusammenkünfte untersagt. Die Landesregierung hatte Gottesdienste nicht verboten, sondern sich auf die Zusagen der Gemeinschaften verlassen.