Witwe muss Begräbnis trotz abgestürzten Sarges voll zahlen

Gurte zu rutschig?

Wenn ein Toter wenig würdevoll in sein Grab fallen gelassen wird, kann das zu einem Rechtsstreit führen. Das zeigt ein aktueller Fall in der bayerischen Justiz.

Ein Sarg wird an Bändern herabgelassen / © Andrii Bohatyr (shutterstock)
Ein Sarg wird an Bändern herabgelassen / © Andrii Bohatyr ( shutterstock )

Mit einem ungewöhnlichen Fall hatte sich das Amtsgericht Ansbach zu befassen. Bei einer Beisetzung im Landkreis Ansbach im Sommer vor zwei Jahren ließ einer der Träger den Gurt los, weshalb der Sarg in das Grab stürzte. Dabei öffnete sich der Deckel und gab den Blick auf den Verstorbenen frei. Unter anderem deshalb weigerte sich die Witwe, die Bestattungsrechnung voll zu begleichen und behielt gut 2.300 Euro ein. 

Ehemalige Kollegen ersetzten professionelle Sargträger

Wie das Amtsgericht am Mittwoch mitteilte, muss die Frau den offenen Betrag nachzahlen. Der Richter kam demnach zum Ergebnis, dass das Bestattungsunternehmen an dem Vorfall keine Schuld trifft. Die von der Witwe als zu rutschig beanstandeten Gurte seien erfolgreich bei anderen Beerdigungen eingesetzt worden. Bei den Sargträgern habe es sich um ehemalige Kollegen des Verstorbenen gehandelt. Daher hafte der Bestatter auch nicht für ein zu frühes Loslassen der Tragegurte. 

Das Urteil stammt laut Gericht bereits vom 28. März und ist inzwischen rechtskräftig (Aktenzeichen 3 C 1300/21).

 

Quelle:
KNA