Nachdem sechs Professoren bei der für die Bistümer Köln, Limburg, Mainz und Trier zuständigen Strafverfolgungsbehörde Anzeige wegen noch nicht angezeigter und noch verfolgbarer Straftaten gestellt hatten, bestätigte sich nach Mitteilung der Behörde vom Donnerstag kein Anfangsverdacht.
Keine tatsächlichen Angaben
"Die Strafanzeige der sechs Strafrechtsprofessoren enthält keine tatsächlichen Angaben zu bestimmten aufzuklärenden und noch verfolgbaren Straftaten", erklärte Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer.
Die Experten hätten vielmehr im Wesentlichen auf die Ergebnisse der im Herbst vorgestellten kirchlichen Missbrauchsstudie verwiesen. Aus der weitgehend anonymisierten Studie hätten sich jedoch keine zureichenden Hinweise auf konkrete Täter oder Opfer ergeben.
Brauer betonte, die Generalstaatsanwaltschaft habe nach Veröffentlichung der Missbrauchsstudie unabhängig von der Anzeige die Kirchenverwaltungen aufgefordert, Unterlagen zu sämtlichen Verdachtsfällen vorzulegen. Dieser Aufforderung seine die Bistümer nachgekommen; die Unterlagen würden nunmehr von den örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften ausgewertet.
Ermittlungsverfahren nur in Einzelfällen
"Nach einer ersten Durchsicht sind zahlreiche Fälle bereits in der Vergangenheit angezeigt und strafrechtlich verfolgt worden", so Brauer. Es sei deshalb davon auszugehen, dass lediglich in Einzelfällen Anlass für neue Ermittlungsverfahren bestehen werde.
Im Rahmen der Ende September von den deutschen Bischöfen vorgestellten Studie zum sexuellen Missbrauch wurden in den kirchlichen Akten der Jahre 1946 bis 2014 Hinweise auf bundesweit 3.677 Betroffene sexueller Übergriffe und auf rund 1.670 beschuldigte Priester, Diakone und Ordensleute gefunden.
Daraufhin hatte eine Gruppe von Strafrechtsprofessoren im Oktober Anzeige gegen Unbekannt erstattet und sie bei Staatsanwaltschaften im Bezirk jedes Bistums eingereicht. Aus ihrer Sicht überschreiten die vorliegenden Anhaltspunkte für Missbrauchsfälle "bei weitem" die Schwelle eines Anfangsverdachts.