Wohlfahrtsverbände für Ausweitung der Flexirente

"Regelung nicht rückgängig machen"

Die Caritas, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft und weitere vier große Wohlfahrtsverbände haben sich gegen die Abschaffung der sogenannten Flexirente gewandt.

Rentner / © Arne Dedert (dpa)
Rentner / © Arne Dedert ( dpa )

In einer am Freitag in Berlin veröffentlichten gemeinsamen Erklärung heißt es: "Mit aller Schärfe lehnen wir Ideen des Bundesgesundheitsministers ab, diese positive Regelung wieder rückgängig zu machen."

Das Flexirentengesetz habe für die familiäre Pflege wichtige Verbesserungen gebracht. "Senioren und Seniorinnen, die eine Teilrente in Anspruch nehmen, können seither zusätzliche Rentenanwartschaften erwerben, wenn sie beispielsweise einen Partner oder ihre hochaltrigen Eltern pflegen", betonten die Verbände.

Ausweitung statt Rücknahme der Regelung

Statt einer Rücknahme sprechen sich die Verbände für eine Ausweitung der Regelung aus. "Neben Teilrentnern sollten auch Rentner, die eine Vollrente beziehen, vom Flexirentenkonzept profitieren", erklärte Caritas-Vorstand Fach- und Sozialpolitik Eva Welskop-Deffaa.

Seit Einführung der Pflegeversicherung zahlt die Pflegekasse für Versicherte, die Angehörige pflegen, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese sind nach dem Pflegeaufwand gestaffelt und reichen bis zum Beitrag von Durchschnittsverdienenden.

Regelung ermöglicht stufenlosen Bezug der Teilrente

Für Altersrentner galt dies immer schon nur dann, wenn sie eine Teilrente beziehen. Vor dem Flexirentengesetz war der Bezug einer Teilrente allerdings unattraktiv, weil es die Teilrente nur in festen Stufen gab.

Seit dem Flexirentengesetz wird die Teilrente stufenlos gewährt, so dass Altersrentner ihre Rente mithilfe von Rentenbeiträgen für die Pflege von Angehörigen schon dann aufbessern können, wenn sie auf ein Prozent ihrer Rente für die Zeit der Pflege verzichten und dann die Rente als Teilrente zu 99 Prozent beanspruchen.


Quelle:
KNA