Der Würzburger Bischof Franz Jung plant für seine Diözese nicht mit "XXXL-Pfarreien wie in Trier und Hamburg". Das sei eine Erkenntnis seiner bisherigen Besuche in mehr als der Hälfte der Dekanate, sagte Jung am Samstag in Würzburg, wie seine Pressestelle am Sonntag mitteilte.
Jung äußerte sich demnach bei der Frühjahrsvollversammlung des Diözesanrats der Katholiken.
Bischof Jung: Fehler der Vergangenheit vermeiden
Weiter erklärte Jung, für die Zukunft der Diözese zeichneten sich etwa 40 sogenannte pastorale Räume ab. Mit dieser Zahl sei aber keine Entscheidung für die Innengestaltung der Einheiten getroffen. Für alle pastoralen Räume sollen laut Jung jedoch verbindliche Formen von Kooperation sowie Standards für die Liturgie, die Glaubensverkündigung und die karitative Arbeit festgeschrieben werden. Der Bischof ergänzte, er werde sich zu dem Thema mit dem Diözesanpastoralrat, dem Priesterrat und dem Diözesanrat beraten, ehe er die neuen Räume Ende 2020 beschließen werde.
Zudem wandte sich der Bischof dagegen, bisherige Kirchenstiftungen aufzulösen und je neuer Einheit zu verschmelzen. Das habe sich bei der Strukturreform im Bistum Essen als kontraproduktiv erwiesen, da viele Mitglieder der aufgelösten Kirchenverwaltungen ihr bisheriges Engagement als hinfällig erfahren hätten. Darüber hinaus rief Jung dazu auf, Fehler zu vermeiden, die bei der Schaffung der Pfarreiengemeinschaften gemacht worden seien. Es gebe etwa keine Überprüfung, ob die einzelne Pfarreiengemeinschaft wirklich als solche arbeite. Auch fehle bei der Namensgebung eine klare Systematik.
Rückgabe von Aufgaben in staatliche Hände
Der kommissarische Finanzdirektor des Bistums, Andreas Hammer, kündigte an, dass das wegen der angespannten diözesanen Finanzlage schon länger geplante Bau-Moratorium in der zweiten Hälfte dieses Jahres rechtlich verbindlich in Kraft gesetzt werde. Das betreffe auch den Neubau von Kindertagesstätten, an dem sich die Diözese bisher mit 20 Prozent der Gesamtsumme beteiligt habe. Hammer regte an zu überprüfen, welche Aufgaben die Kirche in staatliche Hände zurückgeben könne.
Der Diözesanrat selbst thematisierte unter anderem das Thema Missbrauch in der Kirche. So forderte er, den Tatbestand der Strafvereitelung ins Kirchenrecht aufzunehmen. Notwendig sei zudem eine Trennung von Exekutive und Judikative im Kirchenrecht. Überdies seien jenseits der juristischen Strukturen Machtentflechtungen nötig.