Zahl der Abtreibungen auf niedrigstem Stand seit 1996

Jahrelanger Trend setzt sich fort

Die Zahl der Abtreibungen ist auch im Jahr 2015 gesunken und hat damit den niedrigsten Stand seit Beginn der Statistik 1996 erreicht. Auch bei den unter 18-Jährigen gibt es weniger Abbrüche.

Autor/in:
Christoph Arens
Abtreibungen: Niedrigster Stand seit 1996 (epd)
Abtreibungen: Niedrigster Stand seit 1996 / ( epd )

Die Zahl der Abtreibungen in Deutschland sinkt weiter und liegt auf dem niedrigsten Stand seit der gesetzlichen Neuregelung der Statistik im Jahr 1996. 2015 gingen die Schwangerschaftsabbrüche gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Prozent zurück, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Mittwoch mitteilte. Gemeldet wurden rund 99.200 Schwangerschaftsabbrüche. Dem stehen nach Schätzungen des Bundesamts 705.000 bis 730.000 Geburten gegenüber.

Mit den sinkenden Abtreibungszahlen setzt sich ein jahrelanger Trend fort: Verharrten die Zahlen in den 90er Jahren zunächst um die 130.000, so erreichten sie 2001 den Höchststand von 134.964. Seit 2004 sinken die Werte stetig und unterschritten im vergangenen Jahr erstmals die Marke von 100.000.

Lebensschützer vs. Statistiker

Lebensschützer wenden ein, dass von einer Verbesserung keine Rede sein könne, weil gleichzeitig auch die Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter abnehme. Die Statistiker verweisen demgegenüber auf die seit 2004 zurückgehende Abtreibungsquote: Hatten im Jahr 2000 noch durchschnittlich 68 von 10.000 Frauen im gebärfähigen Alter zwischen 15 und 49 Jahren eine Abtreibung durchgeführt, waren es 2010 noch 59 und 2014 noch 56. Dort verharrt die Quote nach vorläufigen Berechnungen auch in diesem Jahr.

Knapp drei Viertel (73 Prozent) der im Jahr 2015 betroffenen Frauen waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 16 Prozent zwischen 35 und 39 Jahre. Rund 8 Prozent der Frauen waren 40 Jahre und älter. Gesunken sind die Abtreibungszahlen bei den unter 18-Jährigen, wie der zuständige Statistiker Hans-Jürgen Heilmann auf Anfrage mitteilte.

Insgesamt gab es in dieser Altersgruppe 3.276 Abtreibungen, 7 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Der Anteil an der Gesamtzahl der Abtreibungen sank von 3,6 auf 3,3 Prozent. 96 Prozent der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Medizinische und kriminologische Indikationen waren in 4 Prozent der Fälle die Begründung für den Abbruch. Zugenommen hat der Anteil der Abtreibungen, bei denen die sogenannten Abtreibungspille Mifegyne verwendet wurde: Er stieg von 17,6 Prozent auf 18,6 Prozent.

Gesamtdeutsche Regelung mit Anlaufschwierigkeiten

Seit 1996 erhebt das Bundesamt vergleichbare Daten für ganz Deutschland. Zuvor wurden die Fälle in Ost und West nach unterschiedlichen Methoden erhoben. Zwar wurden in der DDR von jeher alle Abbrüche erfasst. In den alten Bundesländern mussten Krankenhäuser jedoch erst seit 1996 ihre Adressen auf den Meldebögen angeben; vorher fiel es nicht auf, wenn sie keine Abbrüche meldeten.

In der Folge der deutschen Einheit musste der Bundestag eine gesamtdeutsche Regelung des Paragrafen 218 finden. Eine erste, von SPD und FDP sowie 32 Unionsabgeordneten beschlossene Fristenregelung mit Beratungspflicht kassierte das Bundesverfassungsgericht 1993. Es beanstandete, dass der Gesetzgeber die Abtreibung als "nicht rechtswidrig" bezeichnet hatte. Die Richter rügten auch das Beratungskonzept, da es keinen ausdrücklichen Auftrag an die Berater enthielt, "die schwangere Frau zum Austragen des Kindes zu ermutigen".

Engagement der Kirche

Im Sommer 1995 beschloss der Bundestag daraufhin eine modifizierte Fristenlösung mit Beratungspflicht: Demnach sind Abtreibungen in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten rechtswidrig, bleiben aber straffrei, wenn sich die Frau mindestens drei Tage vor dem Eingriff beraten lässt. Die Beratungspflicht entfällt bei medizinischer Indikation und nach Vergewaltigungen. Besteht Gefahr für das Leben oder den körperlichen oder seelischen Gesundheitszustand der Mutter, ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt möglich. Begleitende soziale Maßnahmen sollen aber prinzipiell die Entscheidung für das Kind erleichtern.

Die katholische Kirche in Deutschland engagiert sich seit Jahrzehnten in der staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung. Seit 1999 stellt sie aber auf Weisung des damaligen Papstes Johannes Paul II. (1978-2005) keine Beratungsscheine mehr aus, die für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch erforderlich sind.


Quelle:
KNA