Im Jahr 2023 waren es 2.065 Fälle. Dies teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) auf Anfrage mit. Bereits seit mehreren Jahren steigt die Zahl der Fälle von Kirchenasyl (2020: 335, 2021: 822, 2022: 1.243). Im Schnitt gingen beim Bamf im Jahr 2024 demnach pro Monat 199 Meldungen ein. 2023 waren es noch 172 Fälle pro Monat.
Zuletzt handelte es sich fast ausschließlich um sogenannte Dublin-Fälle (98 Prozent). Das bedeutet, es wäre eigentlich ein anderes EU-Land für den Asylantrag zuständig. Nur 39 Fälle hatten keinen Dublin-Bezug. Die eigentlich zuständigen Mitgliedstaaten waren den Angaben zufolge vor allem Bulgarien (674 Fälle), Kroatien (458) und Rumänien (243).
Kirchenasyl nicht gesetzlich geregelt
Für das Kirchenasyl haben Vertreter der katholischen und evangelischen Kirchen und das Bamf 2015 eine Vereinbarung getroffen. Es sieht vor, dass in besonderen Härtefällen der Asylantrag eines Menschen erneut geprüft wird. Die Kirchen legen dem Bamf dazu ein Dossier vor, das den Härtefall ausführlich begründet. Das Kirchenasyl ist aber nicht in den geltenden deutschen Gesetzen geregelt. 2024 wurden 1.840 Dossiers für ein Kirchenasyl beim Bamf eingereicht.
In nur einem Fall erkannte die Behörde demnach eine außergewöhnliche Härte an. Die Betroffenen verlassen das Kirchenasyl nach einem ablehnenden Bescheid aber meist nicht. 2023 hätten Betroffene nur in einem Prozent der Fälle das Kirchenasyl verlassen, 2024 in keinem der Fälle.