Die Hygienemaßnahmen gegen das Coronavirus müssen beachtet werden, hieß es in den Bistümern Freiburg und Rottenburg-Stuttgart. So ist ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Gläubigen vorgeschrieben. Das Tragen von Masken wird empfohlen. Eine einheitliche Teilnehmerobergrenze gibt es nicht; diese kann je nach Größe der Kirchen und Gebetsräume variieren.
An Bestattungen sollen höchstens 50 Personen teilnehmen. Zudem muss es an den Kirchentüren die Möglichkeit zur Händedesinfektion geben. Auch soll für jede Kirche ein schriftliches Hygienekonzept erarbeitet werden.
Vielerorts gibt es zusätzlich Online-Gottesdienste
Der Rottenburg-Stuttgarter Bischof Gebhard Fürst sprach am Donnerstag im Blick auf die Öffnungen von einem "Zeichen der Ermutigung nach den vergangenen, für uns Christen sehr schweren Wochen". Die Kirchengemeinden sollen nun Zeit erhalten, um die nötigen Schutzmaßnahmen vor Ort anzupassen. Zugleich soll es vielerorts vorerst auch weiterhin Online-Gottesdienste geben.
Im Zuge der aktuellen Lockerungen der Corona-Auflagen ist bundesweit eine schrittweise Rückkehr zu öffentlichen Gottesdiensten geplant. In Baden-Württemberg hatte das Land am 21. März alle öffentlichen Gottesdienste und religiöse Feiern bis auf weiteres verboten.