"Es ist dringend erforderlich, dass der Bundestag gegen den wachsenden Antisemitismus aktiv vorgeht", sagte Schuster am Sonntag in Berlin. Am Samstag berichtete die "Welt" über einen entsprechenden Antragsentwurf.
Antrag soll vor 27. Januar eingebracht werden
Der Bundestag soll dem Entwurf zufolge die Bundesregierung auffordern, "gegenüber den Ländern darauf hinzuwirken, dass die Möglichkeiten des Paragrafen 54 Absatz 1 Nr. 5 Aufenthaltsgesetz konsequent genutzt werden, um Ausländer des Landes zu verweisen, die zu antisemitischem Hass aufrufen".
Wie die "Welt" weiter berichtete, soll der Bundestag den Aufruf zum Hass gegen Teile der Bevölkerung künftig als "deutlich gravierender" einstufen. Der Antrag soll demnach noch vor dem Holocaust-Gedenktag am 27. Januar eingebracht werden.
Schuster forderte, dass Justiz, Polizei und Asylbehörden so ausgestattet werden müssten, dass sie gezielt gegen Judenhass und Israel-Hass vorgehen könnten. "Es ist überfällig, bisherige Lücken im Versammlungsrecht oder in der Integrationspolitik zu schließen. Ein entschiedenes Handeln des Bundestags gegen Antisemitismus ist ein Dienst an der gesamten Gesellschaft. Letztlich geht es um den Schutz unserer Demokratie", so der Zentralratspräsident.