"Der Gebetsruf, fester Bestandteil des muslimischen Gebets und in einigen Städten Deutschlands längst Alltag, ist im Rahmen unserer Religionsfreiheit und durch das Grundgesetz gedeckt und sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein", sagte Mazyek dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstag).
Nicht lauter als ein Gespräch
Dem Vorwurf, dass die Muezzinrufe politisch instrumentalisiert werden könnten, widerspricht Mazyek. Die Kölner Zentralmoschee wird vom deutsch-türkische Moscheeverband Ditib getragen. Kritiker werfen der Ditib vor, sie sei der verlängerte Arm des türkischen Staats.
Der Muezzinruf, der ab diesem Freitag an der Zentralmoschee erklingen kann, darf laut Auflagen der Stadt 60 Dezibel nicht überschreiten.
Das ist etwa so laut wie ein Gespräch. Der Ruf wird auch nicht über die beiden nicht begehbaren, je 55 Meter hohen Minarette ertönen, sondern über zwei Lautsprecher, die auf den Hof zwischen Moschee und Verwaltungsbau gerichtet sind. Das Gebäude liegt an zwei größeren Straßen.
Nicht weit zu hören
"Ich rechne damit, dass der Gebetsruf nicht weit außerhalb des Innenhofs zu hören sein wird", sagte die Leiterin des Kölner Integrationsamts, Bettina Baum, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Schätzungsweise 11 Prozent der gut eine Million Kölnerinnen und Kölner sind islamischen Glaubens.
Die Schallauflagen bewertet Mazyek kritisch: Die Dezibelvorgaben leisteten "schrägen" Diskussionen Vorschub. "Durch manch Politisierung des Gebetsrufes mit unterschiedlichen Vorzeichen – sei es, indem man suggeriert, ein bestimmter Moscheeträger stünde angeblich zur Disposition oder durch fadenscheinige politische Umdeutung des Ruftextes, nimmt am Ende der Religionsfrieden und damit die Freiheit Religion zu leben oder auch nicht, Schaden", erklärte der Zentralratsvorsitzende.