Der Gebetsruf (arabisch: Adhan, türkisch: Ezan) wird meist vom Minarett einer Moschee von einem Muezzin auf Arabisch vollzogen. Er ist Teil des fünfmaligen islamischen Pflichtgebetes und des Freitagsgebetes. Der arabische Gebetsruf nach sunnitischer Tradition lautet auf deutsch: "Gott (Allah) ist am größten. Ich bezeuge, dass es keine Gottheit gibt außer Gott. Ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte Gottes ist. Kommt zum Gebet. Kommt zum Heil." Ein zweiter Gebetsruf findet in der Moschee direkt vor Beginn des Gebets statt. Wenn ein Muslim alleine betet, muss er keinen Gebetsruf vollziehen.
Die vier sunnitischen Rechtsschulen sind sich einig darüber, dass der Ruf zum Gebet eine verpflichtende Vorstufe des gemeinschaftlichen Gebetes ist. Der erste Gebetsruf in der Geschichte des Islams soll von Bilal al-Habaschi, einem engem Vertrauten des Propheten Mohammed, im Jahr 622 oder 623 nach Christus gerufen worden sein.
In Deutschlands wird meist im Inneren der Moschee in Zimmerlautstärke zum Gebet gerufen. Nach einer erfolgreichen Klage im Jahr 1985 war die Fatih-Moschee im nordrhein-westfälischen Düren die erste in der Bundesrepublik, in der ein Muezzin dreimal täglich per Lautsprecher zum Gebet auffordern kann.
Mittlerweile ist der lautsprecherverstärkte Gebetsruf an mindestens 30 Moscheen bundesweit eingeführt. Da während der Corona-Pandemie Moscheen geschlossen bleiben mussten, wurde in zahlreichen Orten der Muezzinruf per Mikrofon für diese spezielle Zeit von zahlreichen weiteren Städten und Kommunen erlaubt. (epd)