In Corona-Zeiten ertönt an vielen Orten der Gebetsruf per Lautsprecher

Und plötzlich grüßt der Muezzin

Seit Moscheen und Kirchen wegen der Pandemie geschlossen wurden, sind als Zeichen der Solidarität Glocken zu hören - und an vielen Orten auch erstmals Muezzinrufe. Das sei erlaubt, sagt der Erlanger Rechtsprofessor Mathias Rohe.

Halbmond auf der Spitze eines Minarettes der Kölner Zentralmoschee der Ditib / © Oliver Berg (dpa)
Halbmond auf der Spitze eines Minarettes der Kölner Zentralmoschee der Ditib / © Oliver Berg ( dpa )

"Allahu Akbar" - Gott ist am größten - so lautet der Beginn des islamischen Gebetsrufes. Seit wegen der Corona-Pandemie Kirchen und Moscheen geschlossen wurden, ist er an zahlreichen Orten Deutschlands zu hören. Die Duisburger Zentralmoschee der Türkisch-Islamischen Union (Ditib) war wohl bundesweit die erste in der Corona Zeit, die am 20. März den Gebetsruf ertönen ließ.

Ermuntert von den benachbarten Kirchen hatte die Duisburger Moschee beschlossen, den Ruf täglich um 19 Uhr gemeinsam mit dem Läuten der Glocken als Zeichen der Solidarität hören zu lassen. Hannover, Dortmund und Wuppertal mit alleine 18 Moscheevereinen, München und zahlreiche andere Orte folgten dem Beispiel. Manche ließen den Muezzinruf speziell für den islamischen Fastenmonat Ramadan zu.

Nicht alle Städte und Kommunen erlauben den Gebetsruf

Mit den Anfragen für den islamischen Gebetsruf gehen Städte und Kommunen unterschiedlich um: Köln gewährte der Ditib-Zentralmoschee und anderen Moscheen den Gebetsruf - Bremerhaven und das hessische Haiger beispielsweise nicht. Auch die Stadt Mannheim lehnte die Bitte von islamischen Gemeinden nach einem Gebetsruf vom Minarett der Yavuz-Sultan-Selim-Moschee ab. Es brauche zuerst eine öffentliche Diskussion zum Gebetsruf, erklärte der Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD).

Dies sieht die evangelische Pfarrerin Ilka Sobottke, Vorsitzende der Christlich Islamischen Gesellschaft Mannheim und "Wort zum Sonntag"-Sprecherin anders: "Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür, dass wir diesen Ruf nicht schon längst hören." Muslime hätten das gleiche Recht, diesen Ruf erklingen zu lassen, wie Christen das Recht hätten, die Glocken zu läuten.

Rechtlich gesehen ist ein Muezzinruf per Lautsprecher prinzipiell erlaubt. Allerdings muss man im Einzelfall verschiedene Grundrechte und Interessen abwägen, erklärt der Erlanger Rechtsprofessor Mathias Rohe. Im Einzelfall müssten die Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und auch negative Religionsfreiheit - also das Recht nicht mit Religion konfrontiert zu werden - gegeneinander abgewägt werden, so der Experte für Islamisches Recht.

Zeichen der Solidarität oder Ausdruck von Macht?

Wenn die Muezzins die Gläubigen zum Gebet aufrufen, zitieren sie unter anderem das islamische Glaubensbekenntnis, in dem es heißt: "Ich bezeuge, es gibt keine Gottheit außer Allah und Muhammad ist sein Gesandter." Es geht also auch um die Frage, ob von der nichtmuslimischen Mehrheitsgesellschaft in einer pluralen Gesellschaft verlangt werden kann, eine solche Glaubensbekundung "auszuhalten" oder nicht.

Immer wieder wird von muslimischer Seite betont, dass der Gebetsruf erschallt, um in der herausfordernden Zeit ein gesellschaftliches Zeichen der Solidarität zu setzen. Doch nicht überall scheint angekommen sein, dass es sich bei dem Gebetsruf oft verbunden mit gemeinsamen Glockengeläut um eine christlich-muslimische Solidaritätsaktion handeln soll - für manche Muslime scheint der laut vernehmbare Ruf eher ein Triumph für ihre Religion zu sein.

So finden sich beispielsweise unter einem YouToube-Video, das bereits mehr als 276.000 Aufrufe hat und den ersten Gebetsruf vom Minarett der Zentralmoschee in Duisburg-Marxloh festgehalten hat, mehr als 1.500 Kommentare - darunter zahlreiche Stimmen, die Gott für den Gebetsruf preisen. Ein Benutzer unter dem Pseudonym "Great Expectations" schreibt auf Türkisch, er hoffe, dass sich Deutschland zum Islam bekehrt. Dafür erhielt er mehr als 150 Likes.

Nicht im Windschatten der Krise entscheiden 

"Natürlich ist es sehr wichtig, in der Krise zusammenstehen zu stehen", sagt Friedmann Eißler von der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (Berlin) dem epd. Doch ob der lautsprecherverstärkte islamische Gebetsruf tatsächlich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitrage, bezweifle er.

Eine solch politisch brisante Entscheidung, die nach der Pandemie vielleicht in manchen Fällen schwer revidierbar sei, sollte nicht im Windschatten der Krise vorgenommen werden. Dafür brauche es eine breite gesellschaftliche Debatte und Zustimmung.

Von Judith Kubitscheck 


Quelle:
epd