Unter Muslimen in Indien wächst die Kritik an einer höchstrichterlichen Entscheidung zu Gebetsrufen in Uttar Pradesh. Das oberste Gericht des größten indischen Bundesstaates hatte am Freitag die Moscheen aufgefordert, auf Lautsprecherübertragungen des
Gebetsrufs zu verzichten.
Der Ruf zum Gebet sei zwar "ein integraler Bestandteil des Islam", nicht aber dessen Übertragung über Lautsprecher, gibt der asiatische katholische Pressedienst Ucanews die Einschätzung der Richter wieder. Bürger, die den Gebetsruf nicht schätzten, würden durch die
Lautsprecherübertragungen gezwungen, ihn dennoch zu hören. Dies stelle eine Beeinträchtigung der in der Verfassung garantierten "fundamentalen Rechte" dar.
Steyler Missionar: Entscheidung "schockierend"
"Es ist für mich und andere schockierend, dass der High Court eine solche Anweisung erteilt hat", zitierte Ucanews am Sonntag einen Sprecher der Muslime. Von den 200 Millionen Einwohnern Uttar Pradeshs bekennen sich 40 Millionen zum Islam.
Der katholische Steyler Missionar Pushpa Anbu sagte Ucanews, das Urteil verheiße "nichts Gutes für eine Demokratie wie Indien". In jeder Religion gebe es Praktiken, die nicht durch Gesetze oder Verfassungen gedeckt seien. "Das heißt aber nicht, dass solche
Praktiken eingestellt werden sollten", sagte Anbu.
Kein Platz für religiöse Minderheiten?
Obwohl Indien ein mehrheitlich hinduistisches Land ist, hat es mit 170 Millionen Muslimen nach Indonesien und Pakistan weltweit die drittgrößte muslimische Bevölkerung. Knapp die Hälfte der indischen Muslime lebt in den Bundesstaaten Uttar Pradesh, Westbengalen und
Bihar.
Wie in Indiens Regierung ist auch in Uttar Pradesh die hindunationalistische BJP an der Macht. Die BJP als politischer Arm extremistischer Hindu-Gruppen will Indien zu einem Gottesstaat machen, in dem religiöse Minderheiten keinen Platz haben.