Zentralrat der Muslime wünscht gesegneten Ramadan

"Frieden für alle Menschen auf der Welt"

Der Zentralrat der Muslime hat seine Wünsche für einen friedvollen Ramadan zum Ausdruck gebracht. Auch in diesem Jahr beeinflusst die Corona-Pandemie den Fastenmonat. Einschränkungen ist nach wie vor üblich.

Muslim im Gebet / © Afrandee Bulan (shutterstock)

"Zum dritten Mal in Folge erfolgt Ramadan in Corona-Zeiten", teilte der Verband am Mittwoch mit. "Zahlreiche Treffen in der Gemeinschaft sowie gemeinsames Feiern sind in diesen Zeiten weiterhin nur eingeschränkt möglich."

Die Pandemie sei noch nicht überwunden. Für Muslime beginnt der Fastenmonat Ramadan in diesem Jahr am 2. April, der erste Tag des Fastenbrechens ist der 2. Mai.

Gebete für die Ukraine

"In Zeiten des Krieges sind unsere Gedanken bei den Menschen in der Ukraine", sagte der ZMD-Vorsitzende Aiman Mazyek: "Wir beten für die Opfer im Heiligen Monat Ramadan ganz besonders und bitten Gott um Frieden für alle Menschen auf der Welt."

Aiman Mazyek / © Sebastian Kahnert (dpa)
Aiman Mazyek / © Sebastian Kahnert ( dpa )

Das Fasten gehört wie das Glaubensbekenntnis, die täglichen Gebete, die Armensteuer und die Pilgerfahrt nach Mekka zu den fünf Säulen des Islams. Der Monat Ramadan, der neunte im islamischen Mondjahr, wandert durch das Kalenderjahr.

Der Ramadan beginnt und endet, wenn die Mondsichel nach Neumond erstmals wieder sichtbar ist. Der Beginn kann von Land zu Land unterschiedlich sein.

Islamischer Fastenmonat Ramadan

Für Muslime ist das Fasten, das jeweils im neunten Monat des islamischen Mondjahres stattfindet, eine der fünf Säulen ihrer Religion neben dem Pilgern nach Mekka, den täglichen Gebetszeiten, dem Glaubensbekenntnis zu Allah als einzigem Gott und dem Almosengeben. Auf das Ende des Ramadan folgt das dreitägige Fest des Fastenbrechens, arabisch 'Id al Fitr.

Viele gläubige Muslime verzichten im Fastenmonat Ramadan für vier Wochen tagsüber auf Genussmittel, Essen und Trinken / © Drazen Zigic (shutterstock)
Viele gläubige Muslime verzichten im Fastenmonat Ramadan für vier Wochen tagsüber auf Genussmittel, Essen und Trinken / © Drazen Zigic ( shutterstock )
Quelle:
epd