Der Mann gibt an, er habe einen Schock erlitten. Grund sind demnach Vorwürfe, dass sein Sohn 1996 von Pell sexuell missbraucht worden sei.
Anwälte des Erzbistums beantragen Klageabweisung
Bei der Vorverhandlung beantragten die Anwälte des Erzbistums Klageabweisung, wie örtliche Medien berichteten. Der Richter werde seine Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen. Sollte das Gericht dem Antrag des Erzbistums folgen, wäre der Kardinal der einzige Beklagte.
Prozess gegen Kardinal Pell
Pell (81) war 2018 von einem Strafgericht in Melbourne wegen sexuellen Missbrauchs zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. 2020 wurde er in letzter Instanz freigesprochen und aus dem Gefängnis entlassen. Eines der beiden angeblichen Opfer, Sohn des jetzigen Klägers, starb 2014 an einer Drogenüberdosis.
Der Ausgang des Strafprozesses ist vom zivilrechtlichen Verfahren unabhängig. Während im australischen Rechtssystem bei Strafrechtsverfahren die Schuld eines Angeklagten zweifelsfrei bewiesen werden muss, reicht bei Zivilrechtsverfahren für eine Verurteilung Plausibilität.