"Der Schutz der Pflegebedürftigen vor Infektionen darf nicht dazu führen, dass die Menschen vereinsamen", sagte Westerfellhaus der "Rheinischen Post". Die Bewohner von Pflegeheimen seien nicht nur aktuell durch das Corona-Virus gefährdet. Oft genug gebe es in Pflegeheimen auch andere für die Bewohner gefährliche Krankheitsausbrüche, wie zum Beispiel durch das Norovirus.
Westerfellhaus verlangte: "Zum Standard von Pflegeheimen sollte deshalb künftig gehören, dass es auch in Zeiten von Infektionswellen und Pandemien Besuchsmöglichkeiten gibt - zum Beispiel in abgetrennten Besuchszonen, in denen sich Pflegeheimbewohner und Angehörige in einem wohnlichen Umfeld durch eine Scheibe getrennt sehen können."
Forderung nach mehr Befugnissen für Pflegekräfte
Der Pflegebeauftragte forderte zudem, auch für nicht-mobile Bewohner, Bewohner mit Demenz und andere, die solche Zonen nicht nutzen könnten, Besuchsmöglichkeiten zu schaffen. "Ganz klar ist für mich auch: Wer im Sterben liegt, muss immer zumindest eine definierte Person zum Abschied bei sich haben können. Wenn wir das nicht sicherstellen, werden viele Menschen Angst vor einem Umzug in ein Pflegeheim haben."
Westerfellhaus sprach sich darüber hinaus für deutlich mehr Befugnisse für Pflegekräfte aus, um den Beruf attraktiver zu machen. "Wir werden das notwendige Personal nicht bekommen, wenn wir den Pflegekräften nicht endlich mehr Kompetenzen geben."
Die Pflegekräfte müssten stärker eigenständig fachübergreifend mit Heilberufen wie Physiotherapeuten und Ärzten zusammenarbeiten können. "Wir können nicht über Wertschätzung reden, wenn die Kompetenzen der gut ausgebildeten Pflegekräfte verschleudert werden, weil sie nicht nach ihren Fähigkeiten eingesetzt werden dürfen."
Pflegekräfte könnten nicht länger nur als Assistenz der Ärzte gesehen werden. "Sie müssen eigenständig handeln dürfen. Sie brauchen auch Budgetverantwortung." Als Beispiel nannte Westerfellhaus die Wundversorgung: "Pflegekräfte im ambulanten Bereich sind die ersten, die eine chronische Wunde sehen und diagnostizieren. Sie könnten eine therapeutische Entscheidung treffen, dass zum Beispiel eine Wundauflage eingesetzt werden muss. Das könnten sie aufgrund ihrer Kompetenz, dürfen es aber leistungsrechtlich nicht. Das müssen wir ändern."