Die in Ländern wie den USA noch praktizierte Todesstrafe ist nach Ansicht des Generalvikars des Erzbistums Paderborn, Alfons Hardt, nicht mit der christlichen Glaubenslehre vereinbar. "Die Menschenwürde, verlangt nicht nur, dass sie zu verteidigen, sondern um Gottes Willen auch ohne Ansicht der Person zu achten und unbedingt zu schützen ist", erklärte der Theologe am Donnerstag zum Internationalen Tag der Todesstrafe (10. Oktober).
Möglichkeit der Besserung beachten
Das allerletzte Wort, wenn es um Leben und Tod geht, könne nicht allein bei einem weltlichen Gericht liegen. "Selbst schwerste Verbrechen dürfen nicht zu dem unumkehrbaren Schluss führen, dass es keine Möglichkeit zur Besserung des Menschen gibt", betonte Hardt.
Der Generalvikar verwies in dem Zusammenhang auch auf eine Entscheidung von Papst Franziskus aus dem Jahr 2018. Der hatte damals erklärt, die Todesstrafe verstoße gegen «Unantastbarkeit und Würde der Person", und den entsprechenden Abschnitt im Katechismus der Katholischen Kirche verändert. Der Abschnitt über die Todesstrafe hatte in seiner ursprünglichen Fassung von 1993 die Todesstrafe nicht komplett ausgeschlossen.