Bürgermeister in Israel dürfen in Ausstellungen von Museen eingreifen, wenn sie die öffentliche Ordnung gefährden. Zu diesem Schluss kamen die Richter des zuständigen Gerichts im israelischen Haifa im Streit um ein Kunstwerk mit einem gekreuzigten Ronald McDonald. Wie die Tageszeitung "Haaretz" am Montagabend berichtete, bestätigten die Richter damit die Anweisung von Bürgermeisterin Einat Kalisch-Rotem an das Museum, das umstrittene Kunstwerk mit dem Maskottchen der Fast-Food-Kette zu entfernen.
Die Stadtverwaltung habe die Aufgabe, die Verletzung der Bürger zu verhindern, hieß es demnach zur Begründung. Damit lehnte das Gericht eine Klage der Bürgerrechtsorganisation ACRI gegen den Abbau der Installation ab. ACRI hatte argumentiert, die Entfernung des Kunstwerks sei eine "Kapitulation vor Gewalt"; die Kunstfreiheit nehme dadurch "schweren Schaden".
"Eingriffe in kulturelle Arbeit"
ACRI kündigte Revision vor dem Obersten Gerichtshof an. Das Urteil sei eine "gefährliche Öffnung für Eingriffe gewählter Amtspersonen" in die Arbeit kultureller Einrichtungen, so der Anwalt der Organisation laut Zeitung.
Kalisch-Rotem hatte das Museum im Januar angewiesen, das Werk "McJesus" des finnischen Künstlers Jani Leinon aus einer Ausstellung zu entfernen. Sie äußerte Bedauern, dass der christlichen Gemeinschaft "Leid zugefügt" worden sei und verurteilte gleichzeitig gewaltsame Ausschreitungen im Zusammenhang mit Protesten gegen das Kunstwerk.
Hunderte Christen hatten teils gewaltsam gegen das Werk demonstriert. Kirchenvertreter sowie Israels Kulturministerin Miri Regev hatten eine Entfernung des Kunstwerks verlangt.
Mit Warnhinweis versehen
Neben dem Werk des finnischen Künstlers stießen auch eine Marien- und eine Christusdarstellung als Barbie und Ken auf Kritik. Sie sollen nun von der Ausstellung getrennt hinter einem Vorhang gezeigt werden.
Zudem bekommt der separate Raum einen Warnhinweis auf den potenziell verletzenden Charakter der Werke. - Die Ausstellung "Heilige Güter" ist bereits seit August zu sehen und endet im Februar. (KNA)