Atomwaffensperrvertrag

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Der Atomwaffensperrvertrag wurde am 1. Juli 1968 unterzeichnet und bildet das Fundament des internationalen Systems zur Nichtverbreitung nuklearer Waffen. 1970 trat der Pakt in Kraft.

Ihm gehören fast alle Staaten der Welt an. Die fünf offiziellen Atommächte China, Frankreich, Großbritannien, Russland (früher: Sowjetunion) und USA verpflichten sich damit zur Nichtweitergabe von Atomwaffen sowie zu Verhandlungen über eine vollständige Abrüstung.

Die übrigen Unterzeichnerstaaten verzichten auf den Erwerb von Atomwaffen. Die späteren Nuklearmächte Indien, Pakistan und Israel sind nicht Mitglied geworden. Nordkorea trat 2003 aus. Die USA erkennen den Austritt Nordkoreas jedoch nicht an.

Als weiteres wegweisendes Nuklearabkommen gilt der Vertrag zum Verbot von Atomtests, das von mehr als 160 Staaten, darunter Deutschland, ratifiziert wurde. Das 1996 verabschiedete Abkommen ist dennoch nicht in Kraft, weil unter anderem China, die USA, der Iran und Israel sich bislang verweigern.

Im Juli 2017 einigten sich 122 Staaten auf einen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen. Das Abkommen ächtet den Einsatz von Atomwaffen ebenso wie deren Herstellung, Besitz, Lagerung und Stationierung. Österreich, Brasilien, Irland, Mexiko, Nigeria und Südafrika hatten jahrelang für das Verbot gestritten. Die neun Atommächte lehnen den Pakt jedoch ab.

Auch Deutschland blieb fern: Die Bundesregierung vertritt die Position, dass eine Abrüstung nur mit den Nuklearmächten möglich ist.

Rüstungsgegner schätzen die Zahl der Nuklearsprengköpfe weltweit auf knapp 15.000. Die USA und Russland verfügen über weit mehr als 90 Prozent dieser Waffen. Auch in Büchel in Rheinland-Pfalz lagern US-Atomsprengköpfe. (epd/ 27.06.2018)