Bischofssynode

Papst Franziskus mit Teilnehmern zum Abschluss der Amazonas-Bischofssynode  / © Paul Haring (KNA)
Papst Franziskus mit Teilnehmern zum Abschluss der Amazonas-Bischofssynode / © Paul Haring ( KNA )

Die katholische Bischofssynode soll die Weltkirche repräsentieren und die Kollegialität von Papst und Bischöfen unterstreichen. Als ständige Einrichtung wurde sie 1965 von Papst Paul VI. (1963-1978) auf Anregung des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) geschaffen. Sie entscheidet nicht selbst, sondern berät den Papst. Dieser beruft sie ein und nimmt in der Regel an den Sitzungen teil. Bisher gaben Bischofssynoden wichtige Impulse für die Weltkirche, etwa die Anregung zum Katechismus der Katholischen Kirche.

Ordentliche Synoden finden üblicherweise alle drei bis vier Jahre statt. Als solche tagte zuletzt 2018 die XV. Ordentliche Generalversammlung zum Thema "Jugend" im Vatikan. Daneben gibt es Spezialversammlungen, die einzelne Weltregionen betreffen, etwa zuletzt 2019 für die Amazonasregion.

Papst Franziskus hat für 9. Oktober den Beginn einer zweijährigen Weltsynode ausgerufen. Möglichst viele Mitglieder der Kirche sollen so beteiligt werden. Nach einer gut halbjährigen Phase auf Ebene der Ortskirchen folgt 2022/2023 ein Prozess auf Kontinentalebene, der dann in eine Versammlung der Bischofssynode selbst im Oktober 2023 in Rom mündet. Die Zwischenergebnisse werden von Bischofskonferenzen und vom Synodensekretariat ausgewertet und als weitere Arbeitsgrundlagen zusammengefasst. Ab 2024 sollen die Ergebnisse der Synode weltweit vor Ort implementiert werden.

Im Unterschied zu einem Konzil nehmen an einer Bischofssynode nicht alle rund 5.000 Bischöfe der Weltkirche teil. Die nationalen und regionalen Bischofskonferenzen entsenden jeweils Delegierte. Die Beratungsergebnisse einer Synode werden in aller Regel als Schlussdokument in Thesenform dem Papst vorgelegt. Daraus kann er anschließend ein Nachsynodales Apostolisches Schreiben verfassen.

2018 reformierte Papst Franziskus die Synodenordnung. Dabei stärkte er vor allem Vor- und Nachbereitung der einzelnen Synodenversammlungen. So sollen die Ortskirchen wie Betroffene des jeweiligen Themas mehr als bisher gehört und eingebunden werden. (kna/1.10.21)