Der Ausdruck "Blasphemie" stammt aus dem Griechischen und heißt so viel wie „schmähen, lästern“. Heute findet das Wort ausschließlich Verwendung als Fachbegriff für die Gotteslästerung.
Blasphemische Äußerungen sind also Gott lästernde, Heiliges verhöhnende Worte. Wo wie in der Antike die (religiöse) Kultgemeinde mit der politischen Gemeinschaft zusammenfiel, galt die Blasphemie zugleich als politisches Delikt, das hart zu ahnden war. Auch im Alten Testament wurde die Gotteslästerung mit dem Tod bestraft.
In Deutschland war die Blasphemie bis 1969 ein strafrechtlicher Tatbestand. Nach der Reform des Strafgesetzbuches begnügte sich der Gesetzgeber weitgehend damit, die ungehinderte Wahrnehmung des Grundrechtes der Freiheit von Glauben, Gewissen und Religionsbekenntnis im Gottesdienst zu schützen.
So ist die Beschimpfung eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses nur noch dann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bewehrt, wenn durch sie der öffentliche Frieden gestört wird (§ 166 StGB). Die Paragraphen 167 und 168 StGB stellen die Störung der Religionsausübung (also etwa eines Gottesdienstes) und der Totenruhe unter Strafe. (kirche-und-leben.de)