Medien sind jugendgefährdend, wenn sie geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden.
Die Indizierung hat nicht das generelle Verbot eines Mediums zur Folge. Sie verhindert, dass Kinder und Jugendliche mit jugendgefährdenden Medien konfrontiert werden. Zugleich geben Indizierungen Eltern und anderen Erziehenden wichtige Anhaltspunkte für die Medienerziehung von Kindern und Jugendlichen.
Für Radio- und Fernsehinhalte sowie für Filme, Videos/DVDs und Computerspiele, die mit einer Alterskennzeichnung versehen und so schon auf eine mögliche Jugendgefährdung überprüft worden sind, ist die BPjM nicht zuständig.
Gesellschaft findet jedoch in einer zunehmend digitalen und vernetzten Welt statt. Insbesondere die Lebensrealitäten von Kindern und Jugendlichen sind durch die aktuellen Medienentwicklungen einem starken Wandel unterworfen. Spätestens der Einzug des Web 2.0 führte zu einem Paradigmenwechsel und nicht zuletzt zu einer neuen Qualität von Risiken.
Phänomene wie Cybermobbing, Grooming und Hate-Speech, aber auch Big Data, digitale Informationskanäle und Social Media sowie die zukünftige Entwicklung virtueller Realitäten sind der Maßstab für die aktuellen, insbesondere aber auch zukünftigen Anforderungen an einen wirkungsvollen Jugendmedienschutz.
Die besonderen Anforderungen liegen dabei im Spannungsfeld zwischen Schutz von Kindern und Jugendlichen durch Abschirmen vor diesen Risiken und der Ermöglichung von Teilhabe durch Befähigung.
Jugendmedienschutz in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft kann Kindern und Jugendlichen keine abschließende Sicherheit geben. Jugendmedienschutz kann jedoch gleichwohl verantwortungsvoll und damit zukunftsfähig gestaltet werden, indem eine zielgruppenorientierte Gesamtstrategie zugrunde gelegt wird, die entsprechend der Vielschichtigkeit der Risiken und Gefährdungslagen ein ebenso vielschichtiges intelligentes Risikomanagement garantiert. Dies erfordert die Bündelung bewährter, wie auch neu zu entwickelnder Lösungsansätze, die notwendigerweise regulatorische, technische und pädagogische Instrumente vorsehen. Dies wiederum kann nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Zuständigkeit durch eine konzertierte Aktion aller relevanten Akteure gewährleistet werden.