Besinnung, kritische Lebensbilanz und Neuorientierung steht in der evangelischen Kirche am Buß- und Bettag im Mittelpunkt. Begangen wird der Gedenktag am ersten Mittwoch nach dem Volkstrauertag. Versagen und Schuld sowie Versäumnisse und Fehlentscheidungen werden vor Gott zur Sprache gebracht. Durch diesen Akt der Befreiung soll zugleich Trost und Hoffnung vermittelt werden.
Der Feiertag dient zudem dem Nachdenken über gesellschaftliche Irrtümer wie Ausländerfeindlichkeit, Umweltzerstörung und die Ausgrenzung von Armen und Obdachlosen. 1532 im mittelalterlichen Straßburg offiziell eingeführt, wurde der rein protestantische Buß- und Bettag 1995 zur Finanzierung der Pflegeversicherung in allen Bundesländern außer in Sachsen ersatzlos gestrichen. Die evangelische Kirche bezeichnet die Abschaffung bis heute als Fehlentscheidung.
Jüngst hatte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, einen Vorstoß für einen einheitlich arbeitsfreien Buß- und Bettag gemacht.
Doch auch wenn der Bußtag kein staatlicher Feiertag mehr ist, hat er seinen festen Platz im Kirchenjahr nicht verloren. Viele Gemeinden laden meist am frühen Abend zu Andachten ein, um auch Berufstätigen die Teilnahme zu ermöglichen. Die starke Resonanz auf dieses Angebot belegt, dass er im Leben der Menschen nach wie vor offenbar tief verwurzelt ist. (epd)