Der Streit um die gemeinsame Feier von Abendmahl und Eucharistie

Unterschiede bestehen insbesondere im Verständnis von der Eucharistie bzw. dem Abendmahl / © Bernd Thissen (dpa)
Unterschiede bestehen insbesondere im Verständnis von der Eucharistie bzw. dem Abendmahl / © Bernd Thissen ( dpa )

Der Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) hat im September 2019 ein viel beachtetes Plädoyer für die Abendmahlsgemeinschaft von Katholiken und Protestanten mit dem Titel "Gemeinsam am Tisch des Herrn - Ökumenische Perspektiven bei der Feier von Abendmahl und Eucharistie" vorgelegt. Die "wechselseitige Teilnahme an den Feiern von Abendmahl/Eucharistie in Achtung der je anderen liturgischen Traditionen" sei "theologisch begründet", heißt es darin. Der katholische Vorsitzende der seit 1946 bestehenden Theologen-Gruppe ist der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Limburger Bischof Georg Bätzing.

Die Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) äußerten sich positiv zu dem Votum. Ihr "Kontaktgesprächskreis" hatte im Mai eine differenzierte "Würdigung" des Textes formuliert, die sie erst im Oktober veröffentlichten.

Zuvor hatte die Römische Glaubenskongregation am 18. September massive Einwände gegen das ÖAK-Papier erhoben und geltend gemacht, dass die Unterschiede im Eucharistie- und Amtsverständnis von Katholiken und Protestanten "noch so gewichtig" seien, dass sie eine Teilnahme katholischer und evangelischer Christen an der Feier der jeweils anderen Konfession derzeit ausschlössen.

Brisanz gewinnt das Thema vor dem Hintergrund des im Mai 2021 geplanten 3. Ökumenischen Kirchentags in Frankfurt am Main, dessen Leitung sich am Votum des ÖAK orientieren will. (kna/27.10.2020)