Das Kölner Domkapitel hat zwei Wurzeln: Den an der Domkirche tätigen Klerus, der bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts ein gemeinsames Leben nach einer Chorherrenregel führte. Daneben gab es in Köln das »Prioren-Kollegium«, das aus den Äbten und Prälaten in Köln ansässiger Klöster und Stifter bestand und Einfluss auf die Verwaltung des Erzbistums und die staatlichen Geschäfte des Erzbischofs nahm.
Auf Grund kirchenrechtlicher Bestimmungen setzte sich ab 1200 das Domkapitel als neben dem Erzbischof selbständige, zur Wahl des Erzbischofs berechtigte Körperschaft durch. Es umfasste 50 Personen: Neben Papst und Kaiser 24 wirkliche Domkanoniker (16 hochadelige »Domgrafen« und 8 meist bürgerliche Priester) sowie 24 Kapitelspräbendare ( = Anwärter). Neben der Bischofswahl beruhte der Einfluss der Domkanoniker auf Stellungen, die sie sowohl in der geistlichen wie in der weltlichen Verwaltung des Erzbistums Köln bzw. des Kölner Kurfürstentums einnahmen.
Seit 1825 besteht das neue Metropolitankapitel aus Dompropst, Domdechant, 10 residierenden und 4 nichtresidierenden Domkapitularen.
Die nichtresidierenden Kapitulare sind Geistliche des Erzbistums Köln mit Priester- oder Bischofsweihe, von denen einer der Bonner KatholischTheologischen Fakultät angehören soll. Die residierenden Domkapitulare sorgen für die würdige Gestaltung des Domgottesdienstes, den Erhalt des Domes und die Verwaltung seines Vermögens.
Außerdem nehmen sie Aufgaben in der Leitung des Erzbistums wahr. Die nichtresidierenden Domkapitulare nehmen nur bei der Aufstellung der Wahlliste und bei der Wahl des Erzbischofs von Köln an den Sitzungen des Metropolitankapitels teil.
Bei der Wahl eines Erzbischofs gemäß den Bestimmungen des Konkordates zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Preußen von 1929 ist das sechzehnköpfige Wahlgremium an einen Dreiervorschlag gebunden, den der Papst unter Würdigung verschiedener Vorschläge dem Kapitel unterbreitet. (Kölner Dom)