Die Enzyklika "Pacem in Terris" ("Friede auf Erden") wurde am Gründonnerstag des Jahres 1963, am 11. April 1963, auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges und der Kubakrise sowie knapp zwei Jahre nach dem Bau der Berliner Mauer veröffentlicht. Die Enzyklika "über den Frieden unter allen Völkern in Wahrheit, Gerechtigkeit, Liebe und Freiheit“ ist die erste ausführliche Stellungnahme des Lehramtes der römisch-katholischen Kirche, in der diese sich zu den Allgemeinen Menschenrechten vom 10. Dezember 1948 bekennt und als "Zeichen der Zeit" hervorhob. Es ist das erste Mal, dass sich ein päpstliches Rundschreiben nicht nur an die Christgläubigen, sondern "an alle Menschen guten Willens" richtet. Papst Johannes XXIII. beschrieb eindringlich die Gefahren des atomaren Wettrüstens, forderte dessen Beendung, beidseitige gleichzeitige kontrollierte Abrüstung, ein Verbot des Einsatzes aller Atomwaffen und die vertragliche Beilegung zwischenstaatlicher Konflikte.
Es ist nicht die erste Friedensenzyklika, aber wohl die erste Enzyklika, die der Lehre vom "gerechteten Krieg" kritisch gegenübersteht: "Darum widerstrebt es in unserem Zeitalter, das sich rühmt, Atomzeitalter zu sein, der Vernunft, den Krieg noch als das geeignete Mittel zur Wiederherstellung verletzter Rechte zu betrachten." Insbesondere wegen ihrer unpolemischen, allgemeinverständlichen und optimistischen Sprache erfuhr sie große Zustimmung aus unterschiedlichen politischen Lagern, auch aus der damaligen Sowjetunion. Der Gedanke, dass zur praktischen Friedensicherung die von einer starken Weltautorität getragene kollektive Sicherheit notwendig ist, wurde vom Zweiten Vatikanum in der Pastoralkonstitution "Gaudium et spes" über die Kirche in der Welt von heute (1965) wieder aufgenommen.
Die Enzyklika "Pacem in Terris" kann zusammen mit dem von ihm einberufenen Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-65) als das Vermächtnis von Papst Johannes XXIII. angesehen werden, der knapp zwei Monate nach Veröffentlichung der Enzyklika starb.
Enzyklika "Pacem in Terris"
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